Aktuelles zu Xetra-Gold oder Euwax Gold

Besser noch dieses Jahr verkaufen!

Der Handel der edelmetall-besicherten Wertpapiere Xetra-Gold und Euwax Gold II funktionierte bisher so, dass der Anleger das Wertpapier z.B. über seine Bank oder einen anderen Börsenzugang kaufte und in seinem Depot hielt. Die Ausgabeunternehmen haben dafür jeweils eine bestimmte Menge an Gold physisch hinterlegt, also bei sich in den Tresoren eingelagert. Bei Bedarf sollte dies die physische Auslieferung des Wertes besichern. Wenn der Anleger nach 1 Jahr das Papier verkaufte, wurden etwaige Kursgewinne nicht mit Abgeltungssteuer in Höhe von 25% belegt. Der Anleger konnte Kursgewinne des Papiers also steuerfrei behalten, wie bei dem Verkauf von Goldbarren oder Goldmünzen. Bei anderen Papieren behalten die depotführenden Institute automatisch die Abgeltungssteuer ein, wenn Wertpapiere mit Gewinn verkauft wurden.

Wir hatten bereits 2016 darüber berichtet, dass die angeblich einfache Auslieferung des mit eingelagertem Gold abgesicherten Papiers gar nicht so einfach und vor allem nicht günstig ist. Schon damals war bekannt, dass nur sehr wenige Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch machten. Jetzt kommt Bewegung in diese Art von Papieren. Sie fand bei ihrer Recherche heraus, dass die Deutsche Börse Commodities seinerzeit bei Auflage des Papiers über mehrere Gerichtsverfahren bis hoch zum Bundesfinanzhof abgesichert hatte, dass für den Anleger keine Abgeltungssteuer zu zahlen sei. Dies wurde immer mit der physischen Absicherung und verfügbaren Auslieferung von Gold begründet. Da auch der Gesetzgeber sich an höchstrichterliche Rechtsprechung zu halten hat, wurde nun quasi ein LEX XETRA gemacht, das ihm ab 2021 den Zugriff auf die Gewinne über die Abgeltungssteuer samt Kirchensteuer ermöglicht.

Im §20 des Einkommensteuergesetzes wird nun explizit auf die Erträge aus Kapitalforderungen Bezug genommen, die anstelle einer Rückzahlung eine Sachleistung zusagen.

Empfehlung:

Der Gesetzgeber handelt letztlich irgendwann doch. Ab Januar 2021 wird das Papier voraussichtlich abgeltungssteuerpflichtig sein. Das lässt sich in einem Entwurf nachlesen. Sollten Sie also in der glücklichen Lage sein, XETRA-Gold oder Euwax Gold zu halten, dann haben die Kursgewinne in diesem Jahr hoffentlich Ihren Kaufpreis überschritten – Lösen Sie diese Papiere am besten aus Ihrem Depot auf und nehmen Sie die Gewinne mit. Im nächsten Jahr könnte es ganz anders aussehen.

Für alle Anleger in Gold gilt dann: Die Abgeltungssteuer von 25% gilt wieder für physisch besicherte Wertpapiere, nur der tatsächliche Besitz von Goldbarren oder Goldmünzen ist weiterhin steuerfrei. Dabei spart der Anleger an mehreren Stellen Steuern: Beim Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen entsteht keine Mehrwertsteuerbelastung. Beim Verkauf nach einer Haltefrist von 12 Monaten entsteht keine Steuer auf den Spekulationsgewinn. Damit trägt der Staat nachwievor dem Bedarf seiner Bürger nach einer einfachen Geldabsicherung über das Edelmetall Rechnung. Sollten Sie also Interesse daran haben, dann kaufen Sie Goldbarren oder Goldmünzen – steuerfrei und als Edelmetall und nicht als Papier. Gerade dieses Jahr zeigt, wie vorteilhaft die Kursentwicklung in einem sonst schwierigen wirtschaftlichen Umfeld sein kann.

Update 14.09.020 – Der Referentenentwurf, der zum 01.01.2021 gültig werden sollte, ist in diesem obigen Detail geändert worden. Der Entwurf enthält nicht mehr den Hinweis, dass Verkäufe von Xetra oder Euwax Gold der Abgeltungssteuer unterliegen sollen. Da hat eine Lobby scheinbar wieder ganze Arbeit geleistet.

M. Torbeck – Edelmetallanalystin Norddeutsche Edelmetall Scheideanstalt


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