Erneut hebt ein US-Bundesstaat die Besteuerung von Gold und Silber auf. Damit sind Edelmetalle in Wyoming theoretisch wieder zulässiges Zahlungsmittel. Zuletzt entschieden sich 2017 New York und Arizona für den Wegfall der Steuer.

Durch die Zustimmung des Gesetzesentwurf HB 103 entfallen alle staatlichen Steuern auf Anlagegold und -silber in Wyoming. Das Gesetz wird am 01. Juli 2018 in Kraft treten. HB 103 sieht vor, dass der Kauf, Verkauf oder Tausch jeglicher Art oder Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln keinerlei Steuerpflicht nach sich zieht. Zu diesen Zahlungsmitteln gehört in Wyoming infolge des Beschlusses am 14. März 2018 nun auch (wieder) Gold und Silber. Wyoming ist eins von über 30 amerikanischen Bundesstaaten, die die Besteuerung von Edelmetallen komplett oder teilweise aufheben.

Gold galt längste Zeit als Geld

Edelmetalle galten in den USA die längste Zeit als gesetzliches Zahlungsmittel. Der Dollar wurde über Jahrzehnte an Gold gekoppelt, bevor der Goldstandard komplett beendet wurde. Als Misstrauen gegenüber Amerikas Währung groß wurde, tauschen immer mehr Zentralbanken ihre amerikanischen Währungsreserven gegen Gold um. Um dem Einhalt zu gebieten, beendete US-Präsident Richard Nixon 1971 die Goldbindung. Anschließend war der Dollar nicht mehr an Gold gebunden. Andere Nationen hoben die Goldwährung auf und individualisierten ihre Staatswährungen.

Besteuerung in Deutschland

In Deutschland wird auf Goldbarren und -münzen (Voraussetzung: Anlagegold nach Richtlinie 98/80/EG) keine Mehrwertsteuer erhoben, auf Silberbarren hingegen schon. Silbermünzen werden differenzbesteuert. Hier wird nur die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Bruttoverkaufspreis mit 19 Prozent besteuert.

Auf physisches Gold und Silber entfällt die Abgeltungssteuer, wenn das Edelmetall zwölf Monate im Besitz gehalten wird. Denn darauf endet nach einem Jahr die Spekulationspflicht. Innerhalb des ersten Jahres müssen Gewinne über 600 Euro mit 25 Prozent besteuert werden.

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