Verzeichnis der Goldmuenzen – Europäische Kommission 2015
Die Liste aller Goldmünzen, die für das Jahr 2015 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2014 im Amtsblatt d. Europäischen Union (ABl. EU 2014 Nr. C 396 S. 6) veröffentlicht.
Verzeichnis-der-Goldmuenzen-2015
Das Verzeichnis der Goldmuenzen berücksichtigt die Beiträge d. Mitgliedstaaten, die innerhalb der in Artikel 345 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gesetzten Frist bei der Kommission eingegangen sind.
Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2015 von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.