In den letzten Jahren wurden immer wieder neue Richtlinien im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung entworfen und verabschiedet. Nun soll die Anonymität bei Prepaidkarten aufgehoben werden. Für Kritiker ein weiterer Schritt zur finanziellen Überwachung.
Offiziell wird die Europäische Union die „Einnahmequellen von Terroristen trockenlegen“. Um Terroristen von Geldquellen abzuschneiden, sollten die EU-Länder verdächtige Transaktionen und karitative Organisationen aufspüren und den Informationsaustausch vorausschauend gestalten, so das Europäische Parlament. Der Vorschlag beinhaltet, dass Prepaidkarten gezielt kontrolliert werden können und sollen.
Kritik an zu viel Überwachung
In der letzten Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde die Schwelle des anonymen Kaufs von Debitkarten mit Guthaben gesenkt. Überschreitet das Guthaben der Debitkarte 150 Euro, soll sich der Käufer ausweisen. Bisher lag der Betrag des anonymen Erwerbs von Prepaid-Debitkarten bei 205 Euro. Auch die Kontrolle beziehungsweise Regulierung von Kryptowährungen soll intensiviert werden. Ende Februar schloss das Parlament nicht aus „auf EU-Level tätig zu werden“. Kritiker werfen der EU vor, mit solchen Methoden die Finanzflüsse seiner Bürger kontrollieren zu wollen. Dem Kampf gegen Terrorfinanzierung würden solche Maßnahmen nicht entscheidend entgegenwirken. Die EU weist hingegen darauf hin, dass „ein Teil dieser Mittel innerhalb Europas erwirtschaftet wird, z.B. von internationalen gemeinnützigen Organisationen, karitativen Organisationen, Stiftungen und Netzwerken, die innerhalb der EU gut vernetzt sind und Schutz vor missbräuchlichen Praktiken bieten.“
Gezielte Kontrolle durch Plattform für Finanzdaten
Die Abgeordneten fordern zur Trockenlegung der Einkommensquellen für Dschihadisten:
- Intensivierung des vorausschauenden Informationsaustauschs und der Koordinierung zwischen Finanzinstituten, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten über eine europäischen Plattform für Finanzdaten zur Terrorismusbekämpfung, die von EUROPOL betrieben werden könnte, einschließlich einer Datenbank mit verdächtigen Transaktionen;
- Erstellung einer Liste von Einzelpersonen und Organisationen, die unter undurchsichtigen Bedingungen agieren und mit hoher Wahrscheinlichkeit in verdächtige Finanzaktivitäten verstrickt sind, sowie stärkere Überwachung von verdächtigen Organisationen, die etwa illegalen Handel, Schmuggel, Fälschung und betrügerische Praktiken betreiben;
- Verpflichtung von Banken, vorausbezahlte Debitkarten streng zu überwachen, um dafür zu sorgen, dass diese Karten nur per Überweisung von identifizierbaren persönlichen Bankkonten aufgeladen werden können;
- Überwachung von Gebetsstätten und Bildungseinrichtungen, Wohltätigkeitsorganisationen und Kulturvereinen im Falle eines begründeten Verdachts auf Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen;
- Untersuchung von virtuellen Währungen, Kryptowährungen, Blockverkettungs- und FinTech-Technologien hinsichtlich deren Auswirkung auf die Terrorismusfinanzierung, und die Erwägung der Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens diesbezüglich.
Zoll soll über Terrorfinanzierung entscheiden
Bereits in Vergangenheit wurden die Zügel im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung stramm gezogen. Der anonyme Barkauf wurde Mitte 2017 von 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Hohe Barbeträge müssen ebenfalls seit Mitte vergangenen Jahres auch in Transitzonen angemeldet werden, ansonsten droht die Konfiszierung.
Im Dezember berichteten wir vom Vorhaben, das Gesetz weiter zu verschärfen: Das Komitee für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (kurz LIBE) plant nun eine Erweiterung der First Cash Control Regulation aus dem Jahr 2005. Geht es nach dem Komitee sollte auch konfisziert werden, wenn der Betrag selbst unter 10.000 Euro liegt. Auch der Begriff Bargeld wird erweitert. Edelmetalle, Schmuck oder Prepaid-Karten sollen auch als „Cash“ angesehen werden. Haben alles mitgeführte „Cash“, also Bargeld, Goldschmuck oder anonyme Kreditkarten, einen Gesamtwert von über 10.000 Euro, muss der Reisende dies von alleine angeben. Es droht ein willkürliches Bargeld- und Goldverbot sollte man beim geschulten Zöllner den Anfangsverdacht von terroristischen Aktivitäten wecken. 30 Tage soll das Cash verwahrt werden dürfen. Lesen Sie hier den kompletten Artikel.
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