Artikel Pelzankauf
Artikel Anzeigen in Wochenblättern zu Pelzankauf oder Teppichankauf – es geht nur um den Goldschmuck

Gelegentlich fallen Anzeigen in Stadteil- oder Heimatblättern ins Auge, die scheinbar gute Angebote machen, um alte Pelze oder alte Teppiche anzukaufen. Nun sind Pelze seit Jahren durch negative Berichte vollkommen aus der Mode. Kaum eine Frau traut sich noch mit ihrer alten Nerzstola oder dem Blaufuchsmantel in die Öffentlichkeit, die Pelze hängen seit Jahren im Schrank. Es kauft auch kaum jemand Neues. Auch der Orientteppich, früher Inbegriff des Wohlstandes und in jedem gehobenen Haushalt zu finden, ist inzwischen ein selten gesehenes Stück, dass Kennern vorbehalten bleibt. Unmodisch bzw. nicht mehr zeitgemäß im derzeitigen Umfeld. Bares für Wahres kann ein sehr schlechtes Geschäft werden!

Diese alten, ungeliebten oder unmodernen Stücke jedoch vielleicht noch zu einem guten Preis loszuwerden, ist der Trick, mit dem die ältere Kundschaft in die Falle gelockt wird.

Den windigen Ankäufern geht es nämlich nicht um die Pelze oder Teppiche, vielmehr geht es ihnen um das so ganz nebenbei in ihren Anzeigen ebenfalls erwähnte Edelmetall. Alten Gold- und Silberschmuck soll man in Kombination damit los werden. Manch ein Hausbesuch wird nur durchgeführt, wenn die Aussicht besteht, auch den Schmuck zu sichten.

„Gustav, Du hast doch auch noch altes Zahngold, willst Du das nicht auch noch mit hinnehmen? Ist dann ein Abwasch…“ oder „ Marta, bei der Gelegenheit kannst Du auch mal endlich Dein altes Goldarmband mitnehmen, liegt doch schon seit 1970 in Deinem Schmuckkasten…“

Warum muss man vor derartigen Anzeigen dringend warnen?

  1. Zumeist werden keine nachverfolgbaren Firmenangaben gefunden. Man tritt nur als „Carat“ oder „Pelzmobilservice“ oder mit einem anderem Phantasienamen auf.
  2. Der verantwortliche Betreiber des Ankaufes ist meist nicht mit dem Ankäufer identisch, der eigentliche Geschäftssitz oder die Niederlassung sind meist nicht einfach zu ermitteln. Reklamationen sind damit unmöglich, wenn der Kunde erkennt dass offensichtlich etwas nicht stimmt.
  3. Eine reisende Tätigkeit ohne angemeldete Betriebsstätte für den Bereich des Edelmetallhandels ist gesetzlich verboten. Das Ordnungsamt wird bei Meldung sofort tätig.
  4. Kurztätigkeiten z.B. in angemieteten Tagungsräumen in Hotels, im Sonnenstudio, beim Friseur oder Optiker erfüllen so gut wie nie die erforderlichen Voraussetzungen für einen rechtskonformen Ankauf.
  5. Edelmetall-Ankäufe dürfen nicht ohne amtlich geeichte Waagen erfolgen. Mitgebrachte Waagen erfüllen diese Bedingungen meistens nicht, weil sie für den festen Aufstellort geeicht werden müssen. Ausnahmen gibt es nur für den Wochenmarkt mit Obst, Gemüse oder Fleisch, wo dem Eichamt aber der Tätigkeits-Umkreis und die feste Adresse bekannt sind.
  6. Wenn der Kunde mit seinem Pelz an den angebotenen Preisen erkennt, dass daran kein Interesse besteht, wirkt das psychologische Moment, daß man nicht vergeblich gekommen sein will und legt dann wenigstens noch das Zahngold oder den Goldschmuck vor, der dann zu meist unglaublich schlechten Kursen den Besitzer wechselt.

In vielen verschiedenen Gerichtsverfahren wurde bereits bis zu den Oberlandesgerichten durchgesetzt, dass z.B. Ordnungsämter oder andere Wettbewerber mit ordentlichen Geschäftsadressen den Ankauf von fliegenden Händlern im Bereich Goldankauf untersagen dürfen. Der Goldankauf als Reisegewerbe ist nach der Gewerbeordnung, §60d, §55 und §56 nicht erlaubt. Rechtlich abgesichert kann ein Goldankauf in kleinen Lädchen oder Hotels zu sogenannten „Goldankaufs-Tagen“ oder „Der Goldschmied kommt…“ nicht durchgeführt werden. Dies dient dem Verbraucherschutz, dem Schutz vor Geldwäsche, Steuerhinterziehung und dem unerkannten Verkauf von Hehlerware. Wollen Sie sich als unbescholtener Bürger wirklich gemein machen mit diesen Geschäftspraktiken?

Fallen Sie nicht darauf herein. Informieren Sie sich immer im Vorwege, welche Preise für den Goldankauf gerade angemessen sind. Seriöse Händler und natürlich Goldschmiede und Scheideanstalten scheuen keinen Preisvergleich. Nur so können Sie herausfinden, auf wieviel Geld Sie verzichten, wenn Sie Ihr Altgold solchen „Geschäftsleuten“ überlassen.

Und die Pelze oder Teppiche?

Machen Sie sich klar, dass niemand etwas zu verschenken hat. Erst recht nicht, wenn noch Werbe-Anzeigen, zusätzliche Räume angemietet werden, etc. Alte Pelze z.B. können nicht immer umgearbeitet werden. Wichtigstes Kriterium ist die Geschmeidigkeit des Leders und der Zustand der einzelnen Felle. Nur wenn dies insgesamt noch in hochwertigem Zustand ist, kann eine Umarbeitung lohnen. Das finden Sie aber bei einem Besuch eines Kürschners oder bei telefonischer Nachfrage direkt heraus. Mit Teppichen verfahren Sie genauso: Fragen Sie einen Teppichhändler direkt. Wenn er Interesse hat, dann hat er auch Kunden, die an alten, seltenen Stücken interessiert sind. Wenn nicht, dann haben Sie nur ein älteres Dekorationsstück ohne großen Wert, auch wenn es früher mal ein teures Stück war.

Statt Goldankauf direkt zur Scheideanstalt mit unabhängiger Beratung

Und für Edelmetalle gilt genauso: Informieren Sie sich bei Fachleuten, z.B. in der Scheideanstalt, die Ihre Edelmetalle meist ohnehin weiter verarbeitet. Seriöse Händler scheuen keinen Preisvergleich. Dort bekommen Sie belastbare Auskünfte, auch ohne Ihre Habseligkeiten hoffnungsvoll durch die Gegend zu fahren und anbieten zu müssen. Und ohne sich windige Geschäftemacher nach Hause einzuladen. Dabei wissen Sie nicht, an wen Ihre Adresse möglicherweise weitergegeben wird. Unverbindliche Anfragen, Beratungen und Wertschätzungen erhalten Sie auch bei der Norddeutschen Edelmetall, aber auf seriöse Art und Weise. Sie sollen schließlich von den hohen Goldankaufspreisen auch wirklich profitieren.

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