Das Tafelgeschaeft – Was ist das?

Das Tafelgeschaeft – was ist das eigentlich?

Tafelgeschaeft Geld für Gold
Tafelgeschäft – Geld für Gold ohne pers. Daten
Gold gegen Strafzins NES-1 UNZE-Feingold-9999-
Gold gegen Strafzins NES –  1 UNZE-Feingold-999.9

 

Das Wort ist nahezu Jedermann bekannt, nur die Bedeutung ist bei genauem Nachfragen oft nicht so klar. Eigentlich beschreiben die beiden Worte, aus denen der Begriff besteht, schon recht gut seine Bedeutung.

Man macht ein Geschäft, indem man etwas auf die Tafel (den Tisch) legt – Hiermit wird die einfachste Form des Handels ausgeübt.

Du gibst mir Dein Tauschobjekt, ich geb‘ dir mein Tauschobjekt – fertig.

Bei einem Tafelgeschaeft sieht jeder Beteiligte sofort, was er gibt und was er dafür bekommt. Sonstige unerwünschte Partner gibt es nicht. Papiere für unsere ubiquitären Kontrollinstanzen sind nicht erforderlich, denn es ist ein schneller Tausch, der beiderseitige Interessen auf kürzestem Wege befriedigt.

Bei dieser archaischen Handelsform werden wirklich keine dritten Institutionen benötigt, z.B. Abgaben ausarbeitende Ministerialbürokratie, Fiskus, Staat, oder komplizierte und verteuernde Zahlungswege über Banken oder weitere Papier fressende Instanzen.Doch sieht der Staat Tafelgeschäfte mit Argwohn und hat ihnen daher mit einer Fülle an Vorschriften und scharfen Kontrollen sehr enge Grenzen gesetzt.

Die Summe für derartige Geschäfte ist erst einmal begrenzt. Ein Tafelgeschaeft darf den Betrag von zur Zeit noch 15.000 Euro nicht überschreiten. Auch nicht um einen einzigen Cent. Dieser Betrag wird ab 2017 gekürzt werden. Weil unserem fürsorglichen Staat zuviel Eigenvorsorge seiner Bürger verdächtig ist, möchte er ihnen auch nur ein einziges Mal die Illusion vermitteln, er sei frei, mit seinem erwirtschafteten und versteuerten Vermögen unkontrolliert zu tun, was er wolle. Die Regeln, nach denen der Bürger hier tätig werden darf, sind eng.

Eigenvorsorge ist Unsinn, es gibt ja schliesslich die sichere Rente…

Wie der Bürger im Bereich der Tafelgeschäfte überwacht wird, ahnt er nicht einmal, denn die Überwachung delegiert Väterchen Staat an die Unternehmen,  die er kurzerhand zu seinen „inoffiziellen Mitarbeitern“ macht, z.B. Scheideanstalten, Edelmetallhändler, Banken, Sparkassen und alle Firmen, die mit Werten handeln. Die Formulare, die den Unternehmen hier zur Überwachung ihrer Kunden zur Pflicht gemacht werden, sind erschreckend. Die Strafen für ihre Nichtbeachtung ebenso.

Der Erwerb von Gold ist ein bevorzugtes Objekt für ein Tafelgeschaeft.  Weil es momentan noch in bestimmten Formen als Anlagegut von der Umsatzsteuer befreit ist, wären Käufe eigentlich auch nicht anzeigepflichtig, da nicht zu versteuern.

Weil es aber angeblich so viele böse Buben gibt, die über diese Tauschgeschäfte ihr kriminell erworbenes Geld aus Drogengeschäften oder Schwarzgeld aus Steuerhinterziehung gerne waschen würden, darum hatte Väterchen Staat zum Schutze aller ehrlichen Bürger erst einmal die Grenze von 15.000 Euro eingezogen. Damit Gut?  Nein.

Aus der Biologie bekannt, halten sich Marienkäfer Blattläuse, um sie zu melken. Sie selbst sind nämlich nicht in der Lage, an den begehrten Honigtau zu kommen, den die fleissigen Blattläuse sammeln und auf den es unsere Marienkäfer abgesehen haben…

Ab 2017 wird der Verdacht auf Geldwäsche nun endlich konsequent auf alle Blattläu.. – pardon- Bürger ausgedehnt, die Bargeschäfte von mehr als 10.000 Euro machen möchten. Punkt. Was soll der Blödsinn auch…

Und nicht nur das, sondern künftig will Väterchen Marienkäfer noch besser in die privaten Taschen seiner fleissigen Blattläuse schauen können, denn eigentlich sind ja alle Läuse, die Honigtau im Wert von über 10.000 Euro gesammelt haben und tauschen wollen, im Prinzip als verdächtig einzustufen. Mehr oder weniger alles Blattlaus-Lumpen.

Daher werden ab 2017 für alle Blatt-ä-Bürger sogar noch Dokumentationspflichten für private Barverkäufe eingeführt, z.B wenn eine potentiell verdächtige Laus ihren Barockschrank oder ihren Diamantring verkaufen will, oder der alte Steinway-Flügel oder der Oldtimer privat verkauft werden soll, und das Objekt den Wert von 10.000 Euro überschreitet und die konspirative Privat-Laus gerne Bares hätte.

Ein Lump, der Böses dabei denkt –

Die Schweiz hat kürzlich ein Kommunique veröffentlicht, nachdem es dort keinen einzigen belegbaren Fall gibt, in dem die grossen 1000 Franken Scheine für kriminelle Handlungen eingesetzt wurden. Gottseidank sind wir ja schlauer und nun auch bald den 500-Euro-Schein los, der ohnehin nur zur „Wäsche des illegal erworbenen Honigtaus“ genutzt wurde. Dann kommt auch das mit den Drogen und em Schwarzgeld endlich sofort zum Stillstand….

Allen kriminellen Blattläusen wollen wir zumindest beim baren Honigtau einfach frühzeitig den Riegel vorgeschoben sehen, wo kämen wir sonst hin?

Oder besser, wohin sind wir eigentlich bereits gekommen?

Ihre Aurelia Blattlaus

 

 

p.s. 2019

Als hätten wir es nicht geahnt:

Nun ist es endlich soweit. De Fakto beendet Väterchen Staat die Bargeschäfte mit Edelmetallen zum Januar 2020. Dann wird die Barzahlungshöchstgrenze für Tafelgeschäfte nämlich bei nur noch Euro 2000.- eingeführt. Man kann dann noch nicht einmal einen 50 Gramm Barren im Wege des Tafelgeschäftes kaufen. Alle Käufe mit höheren betragen werden dann im normalen Rechnungskauf abgewickelt.


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