Fiskalerbschaft ? Regeln Sie lieber selbst Ihren Nachlass!

Es droht u.U. sonst die Fiskalerbschaft

Mit dem eigenen Erbe beschäftigt man sich ungern – schließlich lugt der eigene Tod damit auch gleich um die Ecke, egal, wie gut man sich noch fühlt. Aber hier schildern wir Ihnen eine tragische Geschichte zu einem bei uns eingelieferten Erbe, die man unbedingt zum Anlass nehmen sollte, sich beizeiten um so Wichtiges wie ein Testament zu kümmern. Die Verwertung bestand unter anderem aus den oben abgebildeten Goldbarren und Goldmünzen, am Einliefertag ein Wert von über 30.000 Euro. Dieser Betrag fällt nun jedoch an die Stadt Hamburg, weil der Verstorbene zwar eine langjährige Lebensgefährtin hatte, jedoch kein Testament.

Ohne Testament und Verwandschaft: die langjährige Lebensgefährtin erhält nichts durch die Fiskalerbschaft

Der Nachlassverwalter schildert dieses besonders unglückliche Schicksal. Es muss jedem Menschen leid tun, wenn man hört, was für furchtbare Konsequenzen die Nachlässigkeit in diesem Zusammenhang hatte. Der Mann ist verstorben, hat sein Leben lang gut gewirtschaftet und bescheiden gelebt. Er hinterlässt keine Kinder oder andere Verwandte (entfernte Verwandte werden noch ermittelt). Er lebte seit Jahrzehnten mit seiner Lebensgefährtin zusammen, hat jedoch niemals ein Testament gemacht. Sein Nachlass umfasst nicht nur die Goldbarren und Goldmünzen, sondern auch eine Eigentumswohnung in Hamburg und ca. 850.000 Euro als Barvermögen. Das Gold wurde bei der Sichtung des Nachlasses im Bankschließfach entdeckt. All dieses Vermögen wird nun an den Staat fallen, die langjährige Lebensgefährtin erhält nichts. Sie wird sich trotzdem um das Begräbnis kümmern, zumindest die Bestattungskosten übernimmt der Staat noch. Wir finden solche Fälle  traurig, da sie leicht vermeidbar sind. Die Frau ist nun mittellos und wird auch noch die Wohnung verlieren, denn der Fiskus packt hier gnadenlos zu.

Jedes Jahr höhere Beträge bei den Fiskalerbschaften

Der deutsche Staat, genauer das Bundesland, in dem der Erbfall eintritt, erhält aus solchen Lebensgegebenheiten, die sich einfach vermeiden liessen, jedes Jahr höhere Beträge. Stichwort Fiskalerbschaft: Für Hamburg lag die „Netto-Rendite“ für 2018 bei immerhin 480.000 Euro. Das liegt daran, dass durchaus nicht jedes Erbe so lukrativ wie das oben beschriebene ausfällt. Häufig müssen sich die Behörden auch mit überschuldeten oder anderweitig unwirtschaftlichen Erbfällen beschäftigen, weil Wohnungen oder Wohnhäuser verwahrlost oder renovierungsbedürftig sind. Auch hier sieht man den demografischen Wandel unserer Gesellschaft, der dafür sorgt, dass mehr und mehr Menschen als Alleinlebende sterben und keine Erben haben. Insgesamt werden in der Bundesrepublik in den nächsten Jahren aber Billionen Euro an Nachlasswerten entstehen. Gemäß §1942 BGB kann der Fiskus eine Erbschaft nicht auschlagen, die infolge der gesetzlichen Erbfolge anfällt. Diese gesetzliche Regelung sorgt dafür, dass immer ein Rechtsträger existiert, der sich um die Abwicklung einer Erbschaft nach einem Todesfall kümmert. Hinterlassenschaften eines Toten werden also nicht herrenlos. Schulden erbt der Staat übrigens nicht: Wenn er die Nachlass-Regulierung übernimmt, ist ausgeschlossen, dass er sich dabei selbst verschuldet. Schrottimmobilien oder anderweitige Güter wie Fahrzeuge werden deshalb nur in dem Wertbereich übernommen, dass Gefahren für die Gemeinschaft ausgeschlossen werden können. Die Darlehen für überschuldete Immobilien fallen nach der Verwertung durch den Staat also an die Bank zurück. Ein Vorteil, den normale Erben nicht haben. Sie müssten ggfs. für das gesamte Darlehen geradestehen, wenn sie ein Erbe nicht ausschlagen. Verwertung durch den Staat heisst in aller Regel: Verkauf an den Meistbietenden. Auch auf der Seite zoll-auktion.de werden deshalb Dinge aus Nachlässen versteigert.

Sorgen Sie vor!

Lassen Sie Ihre Werte nicht ungenutzt herumliegen und kümmern Sie sich um eine Nachfolge, damit Häuser oder Wohnungen instand gehalten, Besitz sinnvoll verteilt werden und Ihr Ableben geordnet und für Ihre Gemeinschaft sinnvoll sein kann. Das ist für jeden Menschen, ob familiär oder in Freundschaften gut eingebunden oder einsam und zurückgezogen lebend, eine Beschäftigung, die sich in mehrfacher Hinsicht lohnt:  Sie könnten zu der Erkenntnis kommen, dass Ihnen genügend Mittel für eine schöne Reise, eine Gesundheitsbehandlung, eine teurere Anschaffung oder ähnliches bleibt. Sie könnten auch bei fehlender Verwandtschaft regeln, wer Nutznießer Ihres Erbe sein soll: Eine gemeinnützige Organisation, der Sie selbst Hilfe verdanken oder deren Arbeit Sie schätzen. Wir spenden z.B. immer wieder an die Sternenbrücke Hamburg. Dies übernehmen wir auch gern, wenn Sie uns Altgold oder Zahngold als Spendengut zusenden.

Für Sie ist es einfach: Legen Sie ein Testament zu Ihren wichtigsten Unterlagen. Damit ist schon viel gewonnen. Das Nachlassgericht wird sich auch bei Alleinstehenden darum kümmern, dass Überschüsse nach dem dort niedergelegten Wunsch verteilt werden. Am schönsten ist es jedoch, wenn Sie schon Vorbereitungen getroffen haben, um Ihre Werte sinnvoll unter Ihren Lieben zu verteilen. Alter, nicht mehr getragener Schmuck kann in Barren umgeformt weggelegt werden und lässt sich im Todesfall einfach verteilen. Wer welchen Anteil am Vermögen erhält, kann fein differenziert aufgeschrieben werden, auch Begründungen für Ihre Entscheidung können Sie beifügen. Selbst, wenn Sie sich zeitweise allein und verlassen fühlen, sollten Sie diese Bestandsaufnahme durchführen. Sie werden sehen, auch dies gibt dem eigenen Geist ein Quentchen Ruhe. Genau, wie das oben erwähnte Gold, typisch für die eigene Vorsorge im Krisenfall in kleiner Stückelung aufbewahrt für Jahrzehnte. In der Rückschau, fast alles richtig gemacht – bis auf das fehlende Testament!


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