Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, tritt in Kraft und stößt auf laute Kritik. Allgemein ist von „overblocking“ die Rede – zu viele Inhalte werden zu schnell gelöscht. Aus Angst vor hohen Bußgeldern. Befürworter Heiko Maas rechtfertigt das Gesetz an der Kritik vorbei.
Vorausgegangen sind dauerhafte Häme, Beleidigungen und die Verbreitung von Hass in sozialen Medien – der Begriff Cybermobbing entstand. Eine (längst fällige) Reaktion musste her. Die gesetzliche Lösung ist nun das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Es soll dafür sorgen, dass rechtswidrige Einträge in sozialen Medien, die Hass und Hetze verbreiten, schneller als bisher gelöscht werden müssen – innerhalb 24 Stunden. Ansonsten drohe ein Bußgeld bis zu 50 Millionen Euro. Kein Wunder, dass überhastete Löschung zu erwarten ist (overblocking).
Das Gesetz ist am 01. Januar in Kraft getreten. 24 Stunden später gab es einen medialen Shitstorm von allen Seiten. Nicht nur wegen des Tweets einer fragwürdigen „Politikerin“ sowie eines Satire-Magazins.
NetzDG seit 2017 in der Kritik
Beschlossen wurde das Gesetz im Sommer 2017 durch die große Koalition. Kritik gab es bereits Monate davor. Von Löschpolitik war die Rede, ebenso von Zensur der eigenen Meinung. Die Entscheidung ob Hass verbreitet wird, dieser zur Prävention zitiert wird, als Satire dient oder es sich um überspitze aber annehmbare Kritik handelt, muss das entsprechende soziale Netzwerk selbst entscheiden.
„Durch das NetzDG stehen die Unternehmen unter enormem Zeitdruck, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärken diesen Druck. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht werden“, so Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom. „Mit dem NetzDG wird an Symptomen herumgedoktert. Der Staat entledigt sich damit einer Kernaufgabe, der Rechtsdurchsetzung im Internet. Schlimmer noch: Durch das Löschen wird die Strafverfolgung erschwert. Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung.“
Das Internet ist gegen das NetzDG
Auch den fehlenden Bußgeldkatalog kritisiert Rohleder, ebenso wie die fehlende Anlehnung an das EU-Recht. Die Organisation Reporter ohne Grenzen sieht in dem Gesetz ein „gefährliches Experiment mit der Meinungsfreiheit“.
Die Linke fordert eine Teilaufhebung des Gesetzes und die FDP eine komplette. Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, nannte die Umsetzung einen „schwarzen Tag für das Internet“. Joerg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags, sprach in einem Kommentar vom März 2017 von einem „Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet“.
Maas verteidigt ohne auf Kritik einzugehen
Heiko Maas, Justizminister der SPD, verteidigt das NetzDG als „Garantie der Meinungsfreiheit“, so die SHZ. „Mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz“, so Maas laut der Zeitung. „Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.“
Gegenüber der Bild-Zeitung sagt der Justizminister: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss […] zur Rechenschaft gezogen werden. Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind […] Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen. […] Wem am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Hetze und Bedrohung unterbunden wird.“, so Maas. Natürlich hat er recht, doch antwortet er nicht auf die anhaltende Kritik und die Mängel am Gesetz.
Erste Maßnahme am Neujahr
Aufgrund des islamfeindlichen Neujahrstweet der AfD-Politikerin Beatrix von Storch löschte das soziale Netzwerk durch Inkrafttreten des NetzDG den Eintrag. AfD-Chef Alexander Gauland sprach daraufhin von „Stasi-Methoden“ und „freiheitsbeschneidender Wirkung“. Das Titanic-Magazin nutze von Storchs Eintrag als Vorlage und wurde daraufhin ebenso zeitweise gesperrt und der Tweet gelöscht.
Zensur schützt nicht vor Hass
Die mögliche Einschränkung des Rechts auf eine freie Meinungsäußerung ist ein brisantes Thema, sodass die laute Kritik in dem noch so jungen Jahr sicherlich nicht verstummen wird. Cybermobbing oder ausländerfeindlichen Äußerungen, wie im aktuellen Fall, sollen Einhalt geboten werden. Doch Hass und Hetze wird nicht entgegengewirkt indem diese nur schneller gelöscht wird und das Netzwerk zum Richter gemacht wird. Man gibt ihr sogar eher den Raum sich unter Straffreiheit weiter zu verbreiten. Der Staat zwingt die Unternehmen zu richten und die strafrechtliche Verfolgung bleibt aufgrund mangelnder Beweise womöglich aus. Ebenso wird der zensiert, der auf Hass hinweist, in dem er zitiert. Das NetzDG ist ein Gesetz mit großen Mängeln. Die Verteidigung von Maas geht bewusst an der Kritik vorbei.