MDR: Bund zahlt neuen Bundesländern zu wenig Geld aus SED-Vermögen

Wie das MDR-Magazin „Umschau“ enthüllte, hält der Bund 67,5 Millionen Euro aus einem ehemaligen SED-Tarnkonto für eigene Zwecke ein. Der Erlös des Kontos war für die neuen Bundesländer vorgesehen. Insgesamt befanden sich auf dem schweizerischen Konto 252,5 Millionen Euro. 

Während die FDP in Erwägung zieht gegen den Solidaritätszuschlag in Karlsruhe zu klagen, wird bekannt, dass die ostdeutschen Bundesländer aus dem ehemaligen SED-Vermögen deutlich weniger Geld erhalten als ihnen zusteht, so der MDR in einer Pressemeldung. 

Recherchen des MDR-Magazins „Umschau“ ergaben, dass von insgesamt 252,5 Millionen Euro aus dem Kontoguthaben einer SED-Tarnfirma in der Schweiz nur 185 Millionen Euro an die Ost-Länder gegangen seien. Die einbehaltenen 67,5 Millionen Euro dienen dem Bundesfinanzministerium zur „Absicherung von Risiken“. Auf Nachfrage der „Umschau“ heißt es, „im Rahmen der jährlich zu erstellenden Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung müssen Rückstellungen u. a. für Steuern, Anwalts- und Gerichtskosten, Personalkosten und mögliche bzw. unbekannte Risiken … gebildet werden.“

Höhe der Rückstellung unangemessen

Prof. Ulrich Blum von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hält die Rückstellung über 67,5 Millionen Euro für unangemessen. „Anwalts- und Gerichtskosten betragen nicht ein Viertel der strittigen Gesamtsumme. Zudem war diese Sache ab einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig und rechtskräftig entschieden“, erklärt der Wirtschaftswissenschaftler. Er vermutet eher ein trickreiches Vorgehen des Bundes: „Er hat zwar geregelt, dass die Gelder an die Länder auszuschütten sind, aber er will natürlich auch seinen Teil haben. Darum hat er eine Konstruktion gewählt, die sehr erfolgreich ist, einen Teil der Einnahmen über eine Rückstellung einzubehalten.“

SED-Vermögen aus Tarnfirma

Das jetzt zu verteilende Geld stammt aus dem Vermögen der SED-Tarnfirma Novum. Die Treuhandnachfolgeorganisation „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ hatte sich jahrelang mit einer österreichischen Bank und deren Schweizer Rechtsnachfolgern über das Novum-Kontoguthaben vor Gericht gestritten und endgültig im Frühjahr 2017 gewonnen. Dabei ging es um einen Betrag von 128 Millionen Euro zzgl. Zinsen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hatte die Schweizer AKB-Bank ca. 252,5 Millionen Euro an den Bund überwiesen. Davon sollen 2018 insgesamt 185 Millionen Euro an die Ost-Länder gehen. Dass das Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR den Ost-Ländern zusteht, wurde im Gesetz über Parteien und andere politische Vereinigungen festgelegt.

Quelle: MDR

(Titelbild: BMF Bildarchiv 2005. Foto: Ilja C. Hendel)


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