LBMA Barren und Handelsfähigkeit

Was sind LBMA Barren und wer benötigt sie?

LBMA Regularien benötigt man ausschliesslich im Börsengeschäft. Die Handelsfähigkeit von Goldbarren für den Verbraucherhandel und den Handel mit Investmentbarren wird nicht durch die LBMA geregelt. Die allgemeine Handelsfähigkeit von Anlagebarren wird vielmehr international durch festgelegte Vorgaben für Anlagemetalle aus Edelmetallen reguliert und nicht durch die Mitgliedschaft in einer privaten Organisation, denn es gibt eine grosse Zahl internationaler Barrenerzeuger, die ihre Produkte ohne Mitgliedschaft in der LBMA weltweit handeln.

LBMA Barren und Handelsfähigkeit
400 Unzen LBMA Standardbarren

LBMA Barren sind spezielle Goldbarren (siehe Bild) für Transfers grösseren Umfangs, durch institutionelle Händler wie Staaten, Regierungen, Zentralbanken, Großbanken, sowie Scheideanstalten mit grossenen Handelsvolumina usw., die direkt am Börsengeschäft für Edelmetalle teilnehmen. Hierfür wurde eine Händlergemeinschaft gegründet. Die LBMA, die London Bullion Marketing Association. Sie regelt als private Institution die weltweiten Edelmetalltansfers zu den Handelsplätzen in London, Dubai, New York, u.a.

LBMA Barren – Für den großvolumigen Handel

Edelmetallhandel erfolgt weltweit im Tonnenbereich. Um standardisierte Stücke virtuell und schnell handeln zu können hat die „London Barren Markt Vereinigung“  LBMA, mit den Standardbarren ein Qualitäts- und Grössenmaß festgelegt, das diesen Handel international ermöglicht. Grosse Scheidbetriebe lassen ihre eigenen LBMA Barren an der Londoner Edelmetallbörse zu, um am Börsenhandel teilnehmen zu können. Dazu muss dort ein hoher MIndestmetallumsatz an Standard-Goldbarren abgewickelt werden.

LBMA Barren – Zu groß für Privatpersonen

Standard LBMA Barren sind mit einem Barrengewicht von  12,44kg  = 400oz für private Investoren aus naheliegenden Gründen viel zu gross. Mit einem Kurs von 413.008,– Euro/Stück  am 09.10.2018 spielen sie daher im täglichen Edelmetallhandel mit Endverbrauchern keine Rolle. Ausserdem weisen sie mit oft nur 995‰ geringere Feingehalte als die üblichen Handelsbarren auf. Scheideanstalten scheiden diese Barren für den Verbraucherhandel aus diesem Grund erneut auf die heute übliche Reinheit von 999,9.

Keine Annahme durch Banken

Scheideanstalten raffinieren die Standard LBMA Barren erneut zu Feingold 999,9. Banken nehmen sie von Privatlieferanten nicht an. Beim Ankauf von LBMA Standardbarren als Einzelstück an Gold- und Silberscheideanstalten fallen dadurch regelmäßig Scheidekosten für die Raffination auf die Qualität 4N an.

Goldbarren des täglichen Gebrauchs, wie sie für Händler, Verbraucher oder Privatanleger üblich sind, sollten möglichst einen aufgeprägten Feingehalt von mindestens 999,9‰ aufweisen, und von einer öffentlichen Scheideanstalt wie z.B. der Norddeutschen Edelmetall Scheideanstalt oder anderen Edelmetallherstellern erzeugt sein.

Die Norddeutsche erzeugt Feingolde der Qualität 999.9

Die moderne Scheidetechnik erreicht heute zumeist einen Feingehalt von 999,9‰ . Die Norddeutsche Edelmetall Scheideanstalt in Norderstedt erreicht auch noch höhere Feingehalte von bis zu 999,99 = 5N . Die Produktionskosten überschreiten hierbei jedoch den erzielbaren Mehrwert für diese Spezialgolde.


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