Goldverbot in der EU?

Es wächst die latente Sorge um ein Goldverbot in der EU. Warum das so ist, zeigt einerseits die Vergangenheit und anderseits ein drastischer Gesetzesentwurf.

Um sich in Zeiten wirtschaftlicher Krisen schnell zu behelfen, greifen Regierungen manchmal zu sehr drastischen Mitteln. Die Abwertung ihrer Währung und somit voranschreitende Inflation sind Mittel, die wir heutzutage bestens kennen. In Vergangenheit kam es in unterschiedlichen Ländern auch zu Konfiszierungen. Unternehmen und Privatvermögen wurden unter verschiedenen Umständen eingezogen. War die Wirtschaft einer Regierung so sehr ins Straucheln geraten, kam es sogar schon zu vereinzelten Goldverboten. Die bekannteste Umsetzung dieses Verbots wurde in den USA der dreißiger Jahre während der großen Depression unter Regierung von Präsident Roosevelt erlassen. Auch während der Weltkriege wurde in Europa jeweils der private Besitz und der Handel von Goldmünzen eingestellt, die Goldmünzen eingezogen, soweit es ging. In der neuen Bundesrepublik wurde als einer der ersten europäischen Staaten der Besitz von Goldmünzen ca. Mitte der 50er Jahre wieder erlaubt, kurz danach folgte die Schweiz. Ältere Mitbürger erinnern sich kaum noch an diese Gegebenheiten.

Die Sorge wächst

Lange Zeit war ein Goldverbot in der EU unvorstellbar. Doch die Sorge vieler Anleger steigt. Die Entwicklung in Indien, dessen Bevölkerung seit Monaten Angst vor Gold-Konfiszierungen hat, ist auch für Käufer in Europa besorgniserregend. Denn wer möchte schon sein anonym erworbenes Gold freiwillig dem Staat liefern, welcher seine eigene Wirtschaft gegen die Wand fährt und sich nun am Bürger bereichert? Dass es in den westlichen Ländern jedoch zu einem solchen Erlass kommen soll, ist nicht wahrscheinlich. Dennoch hat die EU Pläne, die aufhorchen lassen sollten. Denn bereits in der Vergangenheit sprachen Staaten aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen Goldverbote aus.

USA und die große Depression

Am 24. Oktober 1929 kam es zum schwarzen Donnerstag. Der folgenreichste Börsencrash der Geschichte führte die Vereinigten Staaten und die anderen, entwickelten Staaten an diesem Tag in die „große Depression“. Millionen Menschen verloren aufgrund der folgenden wirtschaftlichen Krise ihre Arbeit, ihr Heim und mussten fortan Hunger leiden. Das Land kam in den nächsten Jahren nicht aus seiner ökonomischen Misere heraus und so führte Amerikas neuer Präsident Franklin Roosevelt im April 1933 umfassende Reformen ein. Nachdem sein Kongress den Allgemeinen Notstand ausrief, welcher die sofortigen Umsetzung von Gesetzen ermöglicht, erklärte Roosevelt einen Monat später das Gold-Konfiszierungsgesetz.

Zu Zeiten des Goldstandards erklärte die Anordnung, dass jeder Besitz schnellstmöglich abzugeben war. Die amerikanischen Bürger (in den Sechzigern unter Eisenhower auch jene im Ausland lebenden) wurden per Erlass gezwungen, ihre Goldbestände an die Federal Reserve Bank zu verkaufen. Für den damaligen Goldwert von 20,67 US-Dollar je Unze. Behalten werden durfte Schmuck, Gold für industrielle, künstlerische und handwerkliche Zwecke, Sammlermünzen sowie Goldmünzen im Maximalwert von 100 US-Dollar.

Das Gesetz brachte Roosevelts Regierung 500 Tonnen ein. Doch dies war nur ein kleiner Teil, denn viele Amerikaner leisteten der Anordnung nicht Folge und brachten ihr Gold ins Ausland, beispielsweise in die Schweiz. Schätzungen nach, wurden nur 30 Prozent der Goldbestände abgegeben. Somit ordnete der Staat Hausdurchsuchungen an. Stellte man im Privathaushalt Gold fest, wurde dieses entschädigungslos konfisziert und dem Halter drohten für seine Gesetzesüberschreitung zehn Jahre Haft und/oder 10.000 US-Dollar Strafe. Neun Monate nach dieser rigorosen Konfiszierung wurde der Goldpreis auf 35,00 US-Dollar pro Unze festgelegt. Das Papier-Geld, welches die Bürger für ihr Gold erhalten hatten, wurde dadurch um 40 Prozent abgewertet. Das Goldverbot und der Goldstandard blieben bis in die siebziger Jahre erhalten.

Andere Länder folgten

Auch Australien und Großbritannien erließen über viele Jahre ein Goldverbot, um ihre marode Wirtschaft wieder voranzutreiben. 1959 verbot die australische Regierung nach dem Beispiel der USA den Besitz, Erwerb und Verkauf von Gold. Ausgenommen waren erneut die Sammlermünzen. Bis 1976 blieb das Gesetz erhalten. 1966 beschloss auch Großbritannien, im Zuge seiner Reformen, das Verbot von privatem Goldbesitz. Dreizehn Jahre später wurde der private Handel wieder erlaubt. Auch Deutschland (1923 – 1955), Frankreich (1936 – 1937) und Indien (1963 – 1990) zwangen ihren Bevölkerungen ein Goldverbot auf.

Im Sozialismus verboten

In sozialistischen oder totalitären Diktaturen war und ist der private Goldbesitz undenkbar. Der Staat entschied und entscheidet, was dem Bürger gut tut und wieviel Freiheit er besitzen soll. Gold, Symbol der finanziellen Unabhängigkeit vom Staat, gehörte nicht dazu. Ob Italien unter Mussolini, Nazideutschland, die Tschechoslowakei in ihrer gesamten Dauer, Russland in Zeiten Stalins oder China unter der gewaltsamen Führung von Mao Tse Tung. Keinem Bürger dieser Epochen war es vergönnt, selbst über den Besitz von Gold, geschweige denn eines Profitierens zum Wohlstand, zu entscheiden. In China musste man sogar bis 2003 warten, um wieder privat Gold besitzen zu dürfen. Seitdem erlebt China einen stetig wachsenden Gold-Boom. Weitere Beispiele sind der Iraq unter Saddam Hussein und Kuba unter Fidel Castro.

Doch warum Gold?

Damals hatten viele Staaten den sogenannten Goldstandard. Dieser besagt, dass die im Umlauf befindliche Menge an Geld und Gold im gleichen Verhältnis zueinander steht. Der Goldpreis war somit fix. Ein Staat, dessen Währung mit einem festen Satz an den Wert von Gold gekoppelt ist, kann sich nicht verschulden, weil die Geldmenge nicht erhöht werden kann. Weder das Zins-Bankensystem noch ein Notenbankensystem kann eine Verschuldung steuern, solange die Währung mit Gold hinterlegt sein muss. Dies ist nur möglich, wenn diese Koppelung aufgegeben wird. Befinden sich Staaten in Wirtschafts- und Währungskrisen, sind die die Steuerungsmöglichkeiten extrem begrenzt. Der Bürger bemerkt dies, gibt sein Geld nicht mehr für Konsumgüter aus, sondern investiert in Edelmetalle. Der Wert des Goldes steigt imaginär. Staat und Bürger wissen, dass Gold im Gegensatz zu Devisen einen reellen Wert hat, der auf dem Weltmarkt berechenbar und handelbar ist. Geben die Bürger das staatlich verordnete Geld nicht für den persönlichen Konsum aus, sondern horten es in Form von Gold oder Bargeld, ist es dem wirtschaftlichen Kreislauf entzogen. Das übermäßige Horten von Gold gefährdet also das nationale Finanzsystem. Beschlagnahmt der Staat im Krisenfall das Gold, entschädigt er den Bürger mit einem Tauschwert, dessen Geldsystem bereits verschuldet ist und weniger Wert als vor der Krise hat. Das Gold hingegen ist schuldenfrei und erlaubt dem Staat eine neue Geldstrategie, wenn er das Gold wieder gewinnbringend auf den Markt bringt.

Goldverbot in der EU? Könnte es in freien Industrieländern dazu kommen?

Heute ist es schwer vorstellbar, dass es in westlichen Staaten zu Goldverboten kommt. Die Umsatzsteuer wurde zur Förderung des Handels abgeschafft. Der Goldmarkt ist so handelsfreundlich wie nie zuvor. Die amerikanische und deutsche Zentralbank halten die weltweit größten Goldanteile. Im Vergleich zum Gesamtvermögen der Deutschen, belaufen sich die privaten Goldreserven an Anlagegold auf nur 2,5 Prozent. Weltweit liegt der private Besitz von Gold im Vergleich zu Aktien und Anleihen bei nur einem Prozent. Doch es muss nicht zu einem direkten Goldverbot in der EU kommen, um sein Gold zu verlieren.

Nach China und Indien kam jedoch auch aus der Europäischen Union ein Vorschlag zur Konfiszierung von Gold, wie Reuters berichtete. Anders sind jedoch die Umstände. Die EU schlug nach dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt vor, bei jedem, der im Verdacht steht, ein Terrorist zu sein, oder mit Terrorismus in Verbindung stehen könnte, die Bargeld- und Edelmetallkontrollen zu verschärfen – was auch die Konfiszierung von Gold und Wertpapieren beinhalten soll.

Aktionsplan gegen Terrorfinanzierung

Der Aktionplan gegen Terrorfinanzierung, den die EU vor den Weihnachtstagen offen legte, beinhaltet auch die Konfiszierung von Gold und Wertpapieren – und zwar bei jedem, der im Verdacht steht, ein Terrorist zu sein, oder mit Terrorismus in Verbindung stehen könnte. Die Vorschläge der Kommission „ergänzen und stärken den Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Geldwäsche, illegale Geldtransfers sowie die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten“.

Der Zoll von EU-Mitgliedsländern hat die Befugnis, den Hintergrund von Bargeld und Prepaidkarten zu überprüfen, die per Post oder Frachtgut eingeführt werden. Ebenso sollen bei persönlicher Einfuhr in ein EU-Land Bargeld und Edelmetall konfisziert werden, wenn der Verdacht auf kriminelle Aktivität besteht. Transaktionen durch Prepaid-Karten mit einem Wert über 150 Euro sollen erst nach einer Identifizierung des Nutzers im EU-Raum erlaubt sein. Alle Vorschläge sollen unabhängig der jeweiligen Staatangehörigkeit gelten.

Argumentiert wird damit, dass die Anschläge der letzten beiden Jahre mit einem geringen Budget verübt worden sind. Dies kann aber auch als Rechtfertigung ausgelegt werden, um erlaubte Mengen an Bargeld und Gold generell zu mindern.

Auszug aus dem Gesetzesentwurf:

Schärfere Kontrolle großer Geldtransfers

Um die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, Terroristen und ihre Geldgeber aufzuspüren, sieht die heute vorgelegte neue Verordnung über die Kontrolle von Barmitteln folgende Maßnahmen vor:

  • Verschärfung der Kontrolle von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise von Menschen in die bzw. aus der EU (Obergrenze: 10 000 EUR);
  • bei Verdacht auf kriminelle Handlungen können die Behörden schon bei Beträgen unterhalb der Zollanmeldeschwelle von 10 000 EUR eingreifen;
  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden und den Mitgliedstaaten;
  • Ausweitung der Zollkontrollen auf in Postpaketen oder Frachtsendungen versandtes Bargeld und auf Wertsachen wie Gold sowie auf Prepaid-Zahlungskarten, die derzeit nicht unter die Standard-Zollanmeldung fallen.
  • Sicherstellung und Einziehung der finanziellen Ressourcen bzw. Vermögenswerte von Terroristen

Wenn Vermögenswerte grenzübergreifend rasch sichergestellt und eingezogen werden, können die Terroristen diese nicht zur Finanzierung weiterer Anschläge verwenden. Die vorgeschlagene Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten umfasst folgende Maßnahmen:

  • Bereitstellung eines einzigen Rechtsinstruments für die Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen in anderen EU-Ländern, wodurch der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht wird. Die Verordnung würde unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.
  • Ausweitung der grenzüberschreitenden Anerkennung auf die Einziehung der Vermögenswerte von weiteren Personen mit Verbindungen zum Straftäter, auch dann, wenn der Verdächtige zum Beispiel wegen Flucht oder Tod nicht strafrechtlich verurteilt wird;
  • Beschleunigung und Steigerung der Effizienz von Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidungen durch Einführung eines Standardformulars und Verpflichtung der zuständigen Behörden, miteinander zu kommunizieren. Die Vorschriften sehen klare Fristen vor, u. a. kürzere Fristen für Sicherstellungsentscheidungen

Es kann jeden treffen

Persönlicher Besitz kann also aus einem willkürlichen Verdacht enteignet werden. Im ganzen Gesetzesentwurf ist an keiner Stelle erläutert, wie das direkte Eindringen ins Privatvermögen, die Identifizierung eines Terrorverdächtigen vereinfacht, ihr hilft oder diesen überführt. Auch ist nicht erklärt, wie diese Maßnahmen einen Anschlag verhindern oder erschweren sollen. Dass einem Terroristen, der über Terrorzellen finanziert wird, ein Anschlag nicht mehr gelingt, weil ihm ein paar tausend Euro abgenommen wurden, ist leider ernst gemeint.

Unschuldige Europäer werden somit dem Risiko ausgesetzt, durch verallgemeinerte Anschuldigungen ihren Besitz verlieren zu können und unter Terrorverdacht gestellt zu werden. Der Besitz von Währungen aus Papier, Edelmetall, Bitcoin oder Prepaidkarten kann nach dem Auslandsurlaub willkürlich als illegal entschieden und vom Staat entzogen werden.

EU ist sich einig

Bedenken an dem Vorhaben aus Sicht des normalen Bürgers hat keines der 28 EU-Mitgliedsstaaten. Alle haben dem Entwurf zugestimmt und dieser muss vom Parlament nur noch abgesegnet werden. „Zukünftig werden alle EU Mitgliedsländer die Konfiszierung von Werten und das Einfrieren von Terrorkonten in allen EU Ländern anerkennen“, so Vera Jourova vom EU-Justizkommissariat, die am Entwurf mitgearbeitet hat.

Auch wenn ein Goldverbot in der EU unwahrscheinlich ist, öffnet dieser Entwurf, um den es nie laut genug wurde, den Regierungen neue ungeahnte Möglichkeiten selbst über die geringen Vermögenswerte seiner Bürger zu verfügen. Im demokratischen Europa des 21. Jahrhundert.

Titelbild: maxpixel

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