Allenthalben wird derzeit in der Presse über ein mögliches Goldverbot spekuliert. Tatsache ist, dass der Bundesregierung etwas problematisch erscheint, dass die Freigrenze für das anonyme Tafelgeschäft bei 10.000 Euro lag. Diese wurde deshalb per Gesetz ab 2020 auf 2.000 Euro gesenkt. Ein anonymes Tafelgeschäft bedeutet, dass bei einem Kauf von z.B. Edelmetallen keine Personen-Feststellung des Käufers stattfinden muss. Ein Käufer kann also einfach Bargeld auf den Tisch (die Tafel) legen und mit einer damit gekauften Ware (Schmuck, Auto, Goldbarren) das Geschäft wieder verlassen, ohne seine Personalien anzugeben. Mit dieser Möglichkeit haben nicht zuletzt auch viele Goldhändler geworben. Dabei schwingt immer mit, dass angeblich Staaten ein erneutes Besitzverbot für Gold aussprechen könnten. Dies hat es historisch tatsächlich mehrfach gegeben. Allerdings muss man dazu auch die Hintergründe bedenken und die damaligen Geld-Zyklen berücksichtigen.
Tatsächlich hat unser Staat und auch Europa diverse Stellschrauben, die Gold einfach unattraktiv machen würden, bevor er ein Goldverbot aussprechen würde. Diese liessen sich viel einfacher einrichten, als ein Goldverbot und ein Einzug von gehorteten Goldbeständen von Privatpersonen. Deshalb halten wir es für äusserst unwahrscheinlich, dass ein Goldverbot kommen könnte.
Mögliche Maßnahmen vor einem Goldverbot wären z.B.:
Die Mehrwertsteuer-Befreiung für Anlagegolde aufheben:
Gold ist bekannterweise in bestimmten Formen und Qualitätsstufen von der Mehrwertsteuer befreit. Der Staat fördert also über diesen Weg aktiv die Geldanlage in Gold. Die Rohstoffe Silber, Platin, Palladium oder Rhodium sind auch Edelmetalle, die sich für die Geldanlage eignen, jedoch sind sie nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Es ist deshalb deutlich schwieriger, eine gewinnbringende Investition zu realisieren, da zunächst eine positive Kursentwicklung von mindestens +19% erreicht werden muss. Warum ist Gold nun steuerbefreit?
Weil es sich international durchgesetzt hat. Wenn in einem Staat der Goldkauf besteuert wird, weichen Käufer, die es trotzdem kaufen wollen, in den Schmuggel und Schwarzmarkt aus. Indien erlebt das derzeit, da es den Import von Gold mit höheren Zöllen belegt hat. Deutschland hat dies in der Vergangenheit erlebt mit dem Ausweichen von Goldkäufen auf Helgoland (Mehrwertsteuerfreier Einkauf, per Schiff zu besuchen) und natürlich der Schweiz. In Vor-Euro-Regelungen auch mit Luxemburg und Liechtenstein. Die deutschen Politiker wissen also ebenso wie ihre europäischen Kollegen, dass auch ein Ömchen mit kleiner Rente verleitet werden könnte, eine Straftat zu begehen, nur um 10 oder 20 Gramm Gold steuerfrei zu kaufen.
Wenn also die Mehrwertsteuer-Befreiung endet, hätte man ein deutliches Signal, dass der private Goldbesitz nicht mehr erwünscht ist. Natürlich könnte das nicht ohne europaweite Regelung durchgesetzt werden. Und es würde von einer Vielzahl von Bürgern der EU in irgendeiner Form umgangen werden.
Den freien Handel mit Gold einschränken:
Man könnte argumentieren, das dies schon mit dem Herabsetzen der Grenze für das Tafelgeschäft geschehen wäre. Aber dem ist nicht so. Jeder Bürger in der EU kann für ggfs. viele Hunderttausende Euro oder auch Millionen einfach Gold in beliebiger Menge kaufen. Es ist am freien Markt nur eine Frage der Lieferfähigkeit und der Form für das seltene Metall. Niemand kommt und verbietet einen solchen Kauf oder Verkauf von Gold. Es ist nur nicht mehr möglich, große Summen ab 2.000 Euro anonym zu handeln. Das ist verständlich, weil es der Gefahrenabwendung von der Bevölkerung dient, die in der Geldwäsche bestehen kann. Eine Einschränkung könnte aber sehr einfach durchgesetzt werden: Nur über Banken (BaFin-geregelter Zugang), nur mit speziellen behördlichen Erlaubnissen, nur Fachfirmen wie Scheideanstalten, etc.
Andere Ausweich-Möglichkeiten werden vom Staat begrenzt:
Statt Gold zu kaufen, kann ein Bürger in Deutschland auch Norwegische Kronen oder Schweizer Franken kaufen. Er hat damit sofort das Währungsrisiko des Euros verlassen. Auch Bitcoin oder andere Krypto-Währungen müssten reguliert werden. Tatsächlich geschieht dies zur Zeit sogar. Mit dem aktualisierten Gesetz gegen Geldwäsche wird eine Aufsicht durch die BaFin angestrebt für Unternehmen, die Bitcoin oder andere Kryptowährung für Privatkunden aufbewahren. Jedoch steht es jedem Bürger weiterhin frei, seine Kryptowährung in einer eigenen Wallet aufzubewahren. Vor diesem Hintergrund ist die Regulierung der bankähnlichen Aufbewahrer und Händler von Kryptowährungen eher ein Schritt in eine Regulierung zugunsten der Verbraucher, nicht gegen sie. Außerdem legitimiert sie praktisch die Kryptowährung als weitere Ausweichmöglichkeit für den Euro und als Anlagemöglichkeit.
Unser Fazit:
Diese Auflistung ist nicht abschliessend, es gibt sicherlich noch weitere Möglichkeiten, den Goldbesitz oder Goldkauf für Bundesbürger unattraktiv zu machen. Aber die oben genannten Möglichkeiten sind unserer Meinung nach so einfach und ohne Widerstand durchzusetzen, dass es schon größerer Not bedarf, bevor die Bundesregierung tatsächlich ein echtes Verbot von Gold in Erwägung ziehen wird. Denn eines ist sicher: Selbst drakonische Strafen haben nie zu einer hohen Abgabe-Bereitschaft für Gold geführt. Sondern immer zu Unzufriedenheit bei der Bevölkerung, Umverteilungsangst und folgenden massiven Verstössen gegen diese Gesetzgebung. Und die Flucht in Goldschmuck, der z.B. nie verboten war, ist hier noch gar nicht genannt.
Daher unser Tipp: reagieren Sie nicht panisch. Planen Sie die Anlage Ihres Vermögens in verschiedenen Assets. Je nach Vermögensumfang sind Immobilien, Fonds, Aktien, und natürlich zu einem gewissen Grad auch Gold oder Silber eine attraktive Absicherung gegen die Unwägbarkeiten des Lebens.