Was ändert sich im kommenden Jahr finanziell? Wo gibt es mehr Geld? Was wird teurer? Gesetzliche Änderungen 2018 im Überblick
Gesetzliche Änderungen 2018
Kindergeld:
Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Monat erhöht. Die gesetzliche Änderung 2018 schreibt nun vor, dass das Kindergeld für ersten beiden Kinder jeweils 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro pro Monat beträgt.
Neu ist auch die rückwirkende Beantragung für das Kindergeld. Ab dem kommenden Jahr kann nur noch für die letzten sechs Monate rückwirkend Kindergeld beantragt werden. Zuvor galt dies für mehrere Jahre.
Einkommen:
Der Grundfreibetrag wird erhöht und somit das Netto. Für unverheiratete Erwachsene steigt der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Erst ab Überschreitung dieses Betrags werden Steuern fällig. Bei verheirateten Paaren steigt der Grundfreibetrag auf 18.000 Euro.
Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.
Steuererklärung:
Ab 2018 erhält die Steuererklärung eine längere Abgabefrist. Diese muss dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Ebenfalls gesetzliche Änderung 2018 ist, dass Belege nicht mehr mit der Steuererklärung versendet werden müssen, sondern nur noch auf Nachfrage seitens des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.
Renten- und Krankenversicherung:
Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt um ein Prozent von 18,7 auf 18,6 Prozent. Ebenfalls sinkt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 auf 1,0 Prozent.
Rente:
Ab 2018 müssen Neu-Rentner mehr Steuern zahlen. Wer dieses Jahr in die Rente geht, muss nun 76 Prozent statt der bisherigen 74 Prozent seiner Rente besteuern.
Aufgrund der Rentenanhebung auf 67 Jahre beginnt der Renteneintritt 2018 mit 65 Jahren und sieben Monaten.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt in Kraft. Dadurch sollen Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver gemacht werden.
Die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer steigt von 154 Euro auf 175 Euro.
Hartz IV:
Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt 2018 um sieben Euro auf 416 Euro monatlich. Bei Paaren steigt der Satz um sechs Euro auf 374 Euro pro Person. Ebenfalls steigt der Regelsatz für Kinder abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.
Mindestlohn:
Die Übergangsfrist ist beendet. Der Mindestlohn gilt nun bundesweit für alle Branchen. Zudem erhöht sich der Mindestlohn für Pflegekräfte, Dachdecker, Gebäudereiniger, im Elektrohandwerk und Baugewerbe.
Neben den Finanzen gibt es auch gesetzliche Änderungen 2018 u.a. für den Mutterschutz, den Unterhalt für Kinder oder im Verkehr.
Einen weiteren Überblick erhalten Sie hier:
- http://www.pnp.de/nachrichten/politik/2770752_Kindergeld-Steuer-Mutterschutz-und-Rente-Das-aendert-sich-2018.html
- https://www.steuerzahler.de/Wir-machen-den-Check-Das-aendert-sich-2018/88795c100789i1p1520/index.html
- https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-2018-neue-gesetze-und-vorschriften-zum-jahreswechsel/150/3099/357914
- http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/euro-am-sonntag-service-aenderungen-2018-das-wichtigste-fuer-bankkunden-fondsanleger-5857786