Handelsfaehigkeit von Muenzen und Barren

Kriterien für die Handelsfaehigkeit von Muenzen und Barren. Sie sichert die Möglichkeit eines Wiederverkaufes als Anlagegut. Die Kriterien für numismatische Sammlerstücke legen wir nicht an.
Die Handelsfähigkeit von Barren oder Anlage-Muenzen ist ein wichtiges Kriterium für den Handelskurs den die Anlagegüter erhalten. Können sie erneut an weitere Käufer oder Investoren verkauft werden, gelten die aktuellen Ankaufspreise für bankhandelsfähige Feinmetalle. Für handelsfähige Umlaufmünzen erhalten Sie den Feingoldanteil als Feingold vergütet. Unsere Münzrechner berücksichtigen dies bei der jeweiligen Münze.
Wenn wir Ihnen Münzen oder Feinmetallbarren als Anlageobjekte verkaufen, haben wir die objektive Handelsfähigkeit der Münzen geprüft. Wir können sie erneut als Anlagegut an weitere Käufer oder Investoren verkaufen. Diese Qualität entspricht den Annahmekriterien von Banken und Sparkassen.
Die Handelsfaehigkeit von Muenzen und Barren bei Anlagemünzen, Feinmetallbarren und Umlaufmünzen ist nicht mehr gegeben, wenn sie aufgrund von über das Abnutzungen, Beschädigungen oder Gewichtsfehlern nicht mehr handelbar sind. Sie werden eingeschmolzen, neu verarbeitet und rezertifiziert. Die Ankaufspreise für beschädigte Anlagegolde entsprechen dann dem Ankaufspreis für Schmelzmetalle.
Gold-Anlagemünzen mit mindestens 900‰ sind handelsfähig
ohne deutliche optische Fehler, deutliche Kratzer, Formveränderung, Randbeschädigung, Fassungsspuren
mit korrekter Grösse, korrektem Feingehalt, korrektem Gewicht,
Gold-Anlagebarren mit einem Feingehalt von mindestens 999‰ sind handelsfähig
(Ausnahme: Standardbarren 400 oz Feingold – 12,4Kg – 995‰)
ohne deutliche optische Fehler, deutliche Kratzer, Formveränderung, Randbeschädigung, Fassungsspuren
mit korrekter Grösse, korrektem Feingehalt, korrektem Gewicht,
Gold-Anlagebarren mit geringerem Feingehalt als 999 ‰ sind nicht handelsfähig, sowie
mit deutlichen optischen Fehlern, deutlichen Kratzern, Formveränderungen,Randbeschädigungen, Fassungsspuren.
mit fehlerhafter Grösse, fehlerhaftem Feingehalt und fehlerhaftem Gewicht oder sonstigen relevanten Mängeln,