Edelmetallrecycling für gewerbliche Kunden
Edelmetallrecycling für gewerbliche Kunden wie Goldschmiede, Edelmetall-Händler oder weitere Kunden. Wir kaufen nicht nur an, sondern führen auf Wunsch auch die Umarbeitung von Scheidgütern in handelsfähige Barren zur Kapitalanlage oder als Rücklieferung in Formteilen durch. Sie können auch ein kostenfreies Metallkonto anlegen und nach Bedarf abrufen oder verkaufen.
Abweichend von Ankaufsverfahren im Privatsektor, erfolgt das Edelmetallrecycling fuer gewerbliche Kunden nur in Einzelchargen. Daher benötigen wir für bestimmte Verfahren auch Mindestmengen.(z.B. bei Aufarbeitungen versilberter Besteckteile. Mindestanliefergewicht 600Kg)
Neukunden:
Zum Erhalt unserer Scheidebedingungen senden Sie uns bitte die Firmierung, eine Kopie Ihres Handelsregister-Auszuges oder der Gewerbeanmeldung, sowie die Umsatzsteuer-ID per Mail oder Telefax.
Sie erhalten über den selben Zustellweg von uns die Aufarbeitungsbedingungen und unsere AGB. Gewerbliche Kunden erhalten nach der Verarbeitung ihrer Scheidgüter die Informationen über die Edelmetallerträge zusammen mit ihrer Rechnung. Im Vorwege oder nach Erhalt der Abrechnung können die Edelmetall-Erträge weiter verarbeitet, dem Edelmetall-Konto gutgeschrieben oder zum Tagespreis verkauft werden.
Edelmetallrecycling für gewerbliche Kunden – Hinweis zur Umsatzsteuer:
Durch Neufassung des Umsatzsteuergesetzes §13 b Abs.2 Nr.9 Umsatzsteuergesetz unterliegen ebenfalls alle anderen Edelmetalle und Legierungen der Platingruppe und des Silbers dem sog. Reverse Charge Verfahren. Damit geht die Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsempfänger, (hier die Scheideanstalt) über. Als „Platin“ gelten alle Platinmetalle, also die Elemente Pt, Rh, Pd, Ir, Ru, Os. Diese Regelung betrifft Umsätze, die zwischen Unternehmen getätigt werden. Durch das wiedereingeführte Gutschriftsverfahren erhält der Lieferant von Scheidgütern und Edelmetallen künftig Nettogutschriften für die Metallwerte.
Der Verarbeitungsbetrieb, hier die Scheideanstalt, ist als Leistungsempfänger der Umsatzsteuerschuldner, zugleich steht ihr aber auch der Vorsteuerabzug aus dem Rechnungsbetrag zu.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Edelmetallrecycling für gewerbliche Kunden