Hinweise zu unseren Preisangaben
Preisaktualisierungen erfolgen nur zu unseren Geschäftszeiten und an Börsenhandelstagen, die durch unsere ausländischen Börsenplätze auch von deutschen Handelstagen abweichen können. Aktuelle Edelmetallpreise sind permanent im Fluss und verändern sich ggf. innerhalb von Minuten sehr stark.
Alle hier dargestellten Preise dürfen nur als statistische Auflistung angesehen werden und entfalten keine rechtlich bindende Wirkung. Wir bitten Sie, bei Bedarf jeweils aktuellste Edelmetallpreise bei unseren Mitarbeitern zu erfragen. Nur die mit unserer Auftragsannahme bestätigten Ankaufs- oder Verkaufspreise sind als aktuelle Edelmetallpreise verbindlich. Alle Preisangaben auf unseren Seiten erfolgen ohne Gewähr.
Preise werden festgelegt, wenn die Metalle bei uns vorliegen. Beim Versand gilt der Kurs des Eingangstages und der Zeitpunkt der Registratur mit Zeitstempel.
Handelsfähigkeit von Anlagemetallen wie Barren und Münzen
Anlagemetalle aus Gold, Silber, Platin, Palladium
Die Handelsfähigkeit von Barren und Münzen ist ein wichtiger Faktor bei der Preisfestlegung. Wenn wir Umlaufmünzen, Edelmetall-Barren oder Anlagemünzen von Ihnen kaufen, beurteilen wir, ob wir sie einem neuen Käufer als einwandfreies Anlagegut übergeben können. Ist dies nicht möglich, wird das Material eingeschmolzen, geschieden und einer neuen Verwendung zugeführt. Die dann geltenden Schmelzpreise sind für Goldstücke nur unwesentlich geringer, als die Preise für handelsfähige Metalle. Ein Verkauf lohnt also auch dann.
Ankaufspreise für Münzen oder Barren, die keine Handelsfaehigkeit aufweisen entsprechen dann dem Ankaufspreis für Schmelzmetalle.





Die Handelsfähigkeit ist gegeben, wenn:
keine deutlichen optischen Fehler, Kratzer, Formveränderungen, Randbeschädigungen, Fassungsspuren, Gravuren, starker Abrieb vorliegen.
Genau stimmen muss ferner das Gewicht, die Grösse, der Feingehalt. Der gesetzlich vorgeschriebener Mindestfeingehalt für Anlagemünzgold beträgt 900/1000. Offizielle Nachprägungen der Münze Österreich tragen die Jahreszahl 1915 und sind ebenfalls handelsfähig. Als nicht handelsfähig, trotz stimmender Münzdaten, werden Münzfälschungen, z.B. Schmidt Hausmann Goldmünzen der Kaiserzeit, Deutsches Kaiserreich, und andere Falsifikate angesehen.
Anlagemünzen wie MapleLeaf, Krügerrand, Kangaroo, Panda, usw. Deutsche Gold-Euro, und viele weitere Münzen aus Feingold >999 erzielen in Originalbox oder Originalhülle mit den zugehörigen Ausgabezertifikaten den besten Ankaufskurs. Lassen Sie die Münzen nach dem Erwerb am besten verpackt.
Umlaufmünzen, Barren oder Anlage-Münzen zur Geldanlage sind nicht handelsfähig mit optischen Fehlern, Kratzern, Formveränderungen, Randbeschädigungen, Fassungsspuren, starkem Abrieb, Gravuren, sowie fehlerhafter Grösse, fehlerhaftem Feingehalt, (Münzgold z.B. wenn kleiner als 900‰), oder fehlerhaftem Gewicht und sonstigen relevanten Mängeln.
Gefasste Münzen sind nicht wertlos, jedoch nicht mehr zum Münzhandel zu verwenden.
Die Handelsfähigkeit erlischt bei der Fassung von Münzen – Die Vergütung erfolgt zu den immer noch hohen Schmelzgoldkursen.
Beispiel – Gefasste Münzen:
Es ist nicht möglich, einmal als Schmuck verwendete Goldmünzen wieder als handelsfähige Goldmünze zu verkaufen. Gefasste Münzen haben immer Spuren der Fassung an den Rändern, die dies ausschliessen. Viele Menschen glauben, die Spuren seien so gering, dass es nicht auffiele. Das ist leider ein Irrtum. Lupen zeigen immer die Fassungsspuren. Sind Münzen verlötet in Fassungen oder mit Ösen versehen, wie im Beispielbild, ist auch dies ein Ausschlußgrund für die Handelsfähigkeit.Aber natürlich haben sie weiterhin noch einen sehr hohen Goldwert, der Ihnen auch bezahlt wird.
Auch solche Münzen kaufen wir selbstverständlich gern an. Hier gelten die immer noch hohen Schmelzkurse für die entsprechenden Metalle.