Reuters berichtet, dass der Bundesgerichtshof erneut verschiedene Bankgebühren gekippt hat. Einige der beanstandeten Entgelte hätten sich nicht an den tatsächlichen Kosten orientiert, urteilte das Gericht am Dienstag. Die Kunden würden daher unangemessen benachteiligt. (AZ: XI ZR 590/15) Verbraucherschützer hatten gegen mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse Freiburg geklagt. Demnach mussten Kunden etwa fünf Euro zahlen, wenn sie per Post über eine abgelehnte Überweisung informiert wurden.

Auch bei Änderung oder Aussetzung eines Dauerauftrags darf laut Urteil keine Gebühr mehr erhoben werden. „Aussetzung und Löschung eines Dauerauftrags sind als Widerruf zu behandeln – der muss unentgeltlich erfolgen“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger. Ein Entgelt für den Widerruf einer Wertpapier-Order ist ebenfalls unzulässig. Das Widerrufsrecht sei gesetzlich verankert und keine Sonderleistung des Instituts.

Die beklagte Sparkasse Freiburg verwendet zwar viele der beanstandeten Klauseln inzwischen nicht mehr. Der BGH sah aber die Gefahr der Wiederholung, weil die Sparkasse keinen endgültigen Verzicht auf die Gebühren erklärt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Banken wollen Strafzinsen an Kunden weitergeben

Immer mehr Finanzinstitute versuchten bzw. versuchen versteckte oder neue Gebühren zu erheben. In den vergangenen Jahren haben Verbraucherzentralen mehrere Klagen vor dem Bundesgerichtshof eingereicht und auch Erfolge gefeiert. Durch den geringen Leitzins und den resultierenden Negativzinsen versuchen einige Institute durch neue Gebühren ihre sogenannten Verluste wieder reinzuholen. Anfangs noch bei Unternehmenskonten, weitete sich der Aktionismus der Banken auch immer mehr auf Privatkonten aus.

Kürzlich berichteten wir von den Zukunftsplänen der Banken hinsichtlich Strafzinsen. Laut Bundesbank-Vorstandsmitglied Andreas Dombret plant jedes vierte deutsche Finanzinstitut Strafzinsen auf Kundeneinlagen. Größtenteils betroffen sind jedoch Unternehmenskonten. Spareinlagen von Privatkunden sollen zukünftig bei jeder zwölften Bank oder Sparkasse betroffen sein, so Dombret laut Wirtschaftswoche.

Seine Mutmaßung erhebt Dombret aus der jüngsten Umfrage der Bundesbank und der Finanzaufsicht Bafin unter 1555 kleinen und mittelgroßen Kreditinstituten in Deutschland. „Sänke das Zinsniveau dagegen weiter ab, wäre bereits jedes zweite Institut zu einer Weitergabe negativer Zinsen gegenüber Privatkunden bereit“, so Dombret.

Einige Banken rudern nun wieder zurück. Die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. berichtet von drei Banken im Bundesland:

Die Sparkassen Leipzig und Meißen sind vorangegangen – die Sparkasse Muldental zieht nach. Alle Kunden, denen ihre Prämiensparen flexibel Verträge seitens des Kreditinstitutes zum 30. September 2017 gekündigt wurden, erhalten ab sofort ein optionales Alternativangebot.

(Titelbild: Bundesgerichtshof)

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