Jahrzehnte lang galt der Bausparvertrag als zuverlässige Geldanlage. Hohe Zinsen machten ihn für Sparer in den 80ern und 90ern attraktiv und für Banken und Bausparkassen lukrativ. Doch nach den Finanzkrisen und Niedrigzinssätzen ist bei neuen Verträgen damit Schluss. Die Kündigungen von Bausparverträgen rollen bereits auf die Verbraucher zu.
Kündigungen von Bausparverträgen bereits gültig
Nach Gerichtsbeschlüssen darf man bereits Verträge kündigen, die vom Kunden voll bespart wurden und ein Darlehen somit nicht mehr notwendig wird. Die aus Verbrauchersicht umstrittenen neueren Kündigungen zielen nun auf Bausparverträge ab, bei welchen die Bausparsumme zwar noch nicht voll einbezahlt worden ist, seit mehr als zehn Jahren aber zuteilungsreif. Daher kündigten die Banken in den letzten Jahren die Verträge, um selbst keinen weiteren Schaden mehr zu nehmen und ihre Millionenverluste einzuschränken. Denn die Sparer bekamen auf ihr Angespartes teils über vier Prozent Zinsen.
Grundsatzurteil soll klären
260.000 Altverträge an der Zahl sollen seit 2015 gekündigt worden sein und weitere sollen folgen. Gegen die Kündigungen von Bausparverträgen klagten die Bausparer. Allein gegen die Wüstenrot wurde 75 mal geklagt. 71 Anklagen gewann die Bausparkasse. Zwei Kündigungen wurden vom Oberlandesgericht in Stuttgart als ungültig beurteilt. Verhandelt zwei Fälle von Vertragsabschlüssen zweier Sparerinnen aus den Jahren 1978 und 1999. Das Gericht entschied für die Klägerinnen. Die Wüstenrot zog in Revision und vor den Bundesgerichtshof. Dieser fällte am 21. Februar 2017 ein Grundsatzurteil.
BGH entscheidet gegen Sparer
Bausparkassen dürfen Kündigungen von Bausparverträgen einreichen, wenn diese länger als zehn Jahre nach Zuteilungsreife nicht abgerufen worden sind. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so der Bundesgerichtshof. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht (Az. XI ZR 185/16 u.a.), sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger am Dienstag in Karlsruhe.
Ein hartes Urteil von Verbrauchersicht, eine große (finanzielle) Erleichterung für die Branche. Mit einer Kündigungswelle ist nun zu rechnen. Bausparer haben nun keine Möglichkeit sich gegen die Kündigung zu wehren. Die Aktien des Finanzkonzerns W&W (Wüstenrot & Württembergische) stiegen kurz nach Urteilsverkündung um 2,8 Prozent in die Höhe.