Besitz von Gold: Frankreichs Regierung will Goldsteuer

Der Widerstand gegen Emmanuel Macron wächst. Laut Reuters plant die Partei des französischen Staatspräsidenten Macron „La République en marche“ zur Besänftigung eine neue Luxussteuer. Betroffen seien Yachten, Luxusautos und Edelmetall. Bekommt Frankreich eine Goldsteuer?

Goldsteuer für den „Präsident der Reichen“

Macron, der sich schon vor Amtsbeginn stets vorwerfen lassen musste, die Reichen zu fördern, strebt neue soziale Reformen an. Um das Image des vom Volk mittlerweile als arroganten, sich selbst mit Kopernikus verglichenen, ehemaligen Investmentbanker aufzupolieren, strebt die Partei nun einen deutlichen links-orientierten Kurs an, ohne ihre bisherigen als rechts-orientiert charakterisierten Entschlüsse zu kippen.

Die kritisierten Steuererleichterungen für Unternehmen und der umstrittenen Reform des Arbeitsmarktes soll u.a. eine Luxussteuer beschwichtigen. Diese soll den Besitz von Luxusautos, Yachten sowie Edelmetallen wie Gold in Zukunft separat der Vermögenssteuer besteuern und sich dieser nicht wie bisher unterwerfen. Anders als die gewollten Steuererleichterungen tragen diese Luxusgüter nicht zu einer produktiven Wirtschaft bei, so Richard Ferrand, Präsident der Abgeordneten der La République en marche.

Die aktuelle Vermögenssteuer, die von den Sozialdemokraten in den achtziger Jahren eingeführt wurde, wird ab einem Privatvermögen von über 1,3 Millionen Euro (1,5 Millionen Dollar) erhoben. Diese soll durch eine Grundsteuer ersetzt werden, von denen Luxusgüter wie Gold nicht betroffen gewesen wären.

Gold als Investition

Physisches Gold gibt es in Form von Barren, Münzen oder als Schmuck. Generell wird Gold als Anlage in Barrenform verkauft. Am erfolgreichsten sind die Ein-Unzen-Barren (31,1 Gramm). Barren gibt es aber auch schon ab einem Gramm bis zu einem Kilo.

In Deutschland zahlen Sie bei physischem Gold keine Mehrwert- und Abgeltungssteuer. Nach 12 Monaten endet nämlich die Spekulationsfrist. Die Sorge um den eigenen Goldbesitz besteht aber dennoch und ist nicht vollkommen unberechtigt. Im Aktionsplan gegen Terrorfinanzierung ermöglicht die EU das Konfiszieren von Gold bei Einfuhr in die EU wenn Verdacht auf kriminelle Aktivität besteht. Die Vorschläge der Kommission „ergänzen und stärken den Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Geldwäsche, illegale Geldtransfers sowie die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten“.

Die Norddeutsche Edelmetall Scheideanstalt bietet ihre Barren ab zehn Gramm an. Schauen Sie sich in unserem Online-Shop um oder rufen Sie uns an, sollte ein Barren im gewünschten Gewicht vergriffen sein. Neben Barren bieten wir auch auch Anlagemünzen an.

 

(Titelbild: unsplash)


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