Neues EU-Urteil: Hohe Bargeldbeträge müssen auch beim Umsteigen innerhalb der EU beim Zoll angemeldet werden. Neue Anmeldepflicht im Kampf gegen die Geldwäsche oder ein weiterer Schritt zum Bargeldverbot?
Bargeld obliegt neuer Anmeldepflicht
Reist man mit Bargeldbeträgen von 10.000 Euro oder mehr in die Europäische Union ein oder aus, muss man diese stets beim zuständigen Zoll anmelden. Seit letzter Woche gilt dies jetzt auch für Reisende, die nur den Transitbereich des Flughafens eines EU-Mitglieds betreten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 04. Mai 2017, dass Reisende die von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat reisen und sich somit nur während ihres Stopps in der Flughafen-Transitzone auf Boden eines EU-Mitgliedslandes befinden, Beträge in bar ab 10.000 Euro deklarieren müssen.
Afrikanische Klage abgewiesen
Das Urteil kam zustande, da es einen konkreten Fall gab über den zu richten war. 2010 sollte Bargeld von Benin nach Libanon gebracht werden. Ein Beniner Unternehmen schickte seinen afrikanischen Kurier mit über 1,6 Millionen Dollar nach Beirut mit Zwischenstopp in Paris. Der Zoll kontrollierte den Mann, beschlagnahmte das Geld und nahm ihn vorläufig fest. Er habe gegen die nach EU-Recht bestehende Pflicht verstoßen, bei der Einreise in die Europäische Union mitgeführte Barbeträge von 10.000 Euro oder mehr anzumelden. Folglich wurde das Verfahren wegen eines Verfahrensfehlers eingestellt, worauf das beninische Unternehmen sowie der Kurier eine Schadensersatzklage vor einem französischen Gericht einreichten. Der Kurier habe trotz des hohen Geldbetrages nicht gegen die Anmeldepflicht verstoßen, da er nur Transitreisender war. Die entsprechende EU-Verordnung sehe die Anmeldung von Bargeldbeträgen über 10.000 Euro nur bei der Ein- oder Ausreise in oder aus einem EU-Staat vor. In diesem Fall habe es sich aber nur um eine Durchreise von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat gehandelt. Dem widersprach der Gerichtshof nun.
Neues Bargeldverbot in Transitzonen
Das EuGH wies in seinem Urteil „zunächst darauf hin, dass der Begriff der Einreise in die Union bedeutet, dass eine natürliche Person sich von einem Ort, der nicht zum Unionsgebiet gehört, zu einem Ort, der zum Unionsgebiet gehört, fortbewegt. Sodann stellt er fest, dass die Flughäfen der Mitgliedstaaten zum Hoheitsgebiet der Union gehören, die Bestimmungen der Verordnung keinen Ausschluss der Anmeldepflicht in den internationalen Transitzonen dieser Flughäfen vorsehen und die Bestimmungen der Verträge weder diese Zonen aus dem räumlichen Geltungsbereich des Unionsrechts ausschließen noch eine entsprechende Ausnahme vorsehen.“
Das Urteil besagt, dass europäische Transitzonen dem EU-Hoheitsgebiet obliegen. Wird die europäische Transitzone betreten, selbst wenn es nur ein kurzer Zwischenstopp ist, ist man in die EU eingereist und unterliegt deren Anmeldepflichten für Barbeträge.
Kampf gegen Geldwäsche
Das Gericht begründet seine Entscheidung im Kampf gegen die Geldwäsche. Das Thema Bargeldverbot wurde mit dem Urteil nicht in Zusammenhang gebracht. Die Anmeldepflicht soll verhindern, dass kriminelle Erlöse in unser Finanzsystem eingeleitet in Geldwäsche investiert werden. Angesichts dieser Zielsetzung entscheidet der Gerichtshof, dass der Begriff „natürliche Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist“ weit auszulegen ist, da sonst die Wirksamkeit des Kontrollsystems für Bewegungen von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und demnach die Verwirklichung des von der Verordnung verfolgten Ziels in Gefahr wären. Deshalb ist es auch unerheblich, ob man eine Außengrenze der Union überschritten hat oder nicht.
EU erwägt (zu) viel Kontrolle
Die Europäische Union befasst sich seit längerer Zeit mit einem möglichen Bargeldverbot. Neben Vorschlägen und Plänen gibt es auch eine offizielle Umfrage zum Thema Bargeldbeschränkung. Neben der Geldwäsche soll vor allem auch die Terrorfinanzierung durch kontrollierte Bargeld- und Edelmetalleinfuhren verhindert werden. Und genau diese Kontrolle, der sich alle Bürger unterwerfen müssen, stößt auf große Gegenwehr. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass Terroristen auch ohne Bargeld Anschläge verüben und Geldwäsche auch durch elektronische Wege in unsere Finanzssysteme gespült wird.
Auch wir berichteten bereits von den Vorhaben, die innerhalb der EU thematisiert wurden. Weitere Informationen:
- Urteil des EuGH
- Bargeldverbot: EU mit Umfrage zur Beschränkung von Barzahlungen
- Bargeldabschaffung: IWF legt Arbeitspapier vor
- Neuer Entwurf: Goldverbot in der EU?