Letztes Jahr haben immer mehr Banken begonnen, Gebühren für die Bargeldabhebung zu verlangen. Dies führt nun zu der ersten Klage.
Bargeldabhebung: FAZ meldet erste Klage
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, soll gegen die erste Bank in Kürze ein Gerichtsverfahren eröffnet werden. Gegen zwei weitere Banken werden rechtliche Schritte geprüft.
Die Zeitung berichtet von der Sparda-Bank Berlin, die eine Gebühr für die Bargeldabhebung mit der Kreditkarte verlangt. Die Bank erhebt eine Gebühr von zwei Prozent des abgehobenen Umsatzes oder mindestens fünf Euro. Zudem wurden die Kunden nicht darauf hingewiesen, dass eine fristlose Kündigung des Kontos aufgrund der neu erhobenen Gebühr möglich gewesen sei.
Kay Görner von Marktwächter (kooperiert mit allen 16 Verbraucherzentralen) bestätigte der Zeitung gegenüber eingeleitete Schritte:
„Ein Fall, in dem eine Bank Gebühren für Barabhebungen am Geldautomaten eingeführt hat, beschäftigt uns jetzt vor Gericht(…). Einen ersten mündlichen Verhandlungstermin dazu gibt es am 29. September – wir hoffen, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung teilt“
Die Verbraucherzentrale sei der Meinung, dass Bankkunden in einem solchen Fall unbedingt auf ihre Rechte hingewiesen werden müssten. „Es gibt noch mehr Banken, die Gebühren für Barabhebungen eingeführt haben – wir halten das auch grundsätzlich für bedenklich“, führte Görner weiter aus: „Die Bankgebühren rund ums Girokonto sollten schließlich möglichst transparent sein.“ Die Sparda-Bank Berlin habe sich geweigert, auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale hin eine Unterlassungserklärung abzugeben. „Wenn das Gericht uns recht gibt, könnte möglicherweise die ganze Gebührenanpassung unwirksam sein“, meint Görner.
Gegenüber der FAZ lehnte die Sparda-Bank einen Kommentar ab.
Verbraucherzentrale reicht Klage wegen Negativzinsen ein
Wie der Marktwächter berichtet, wird eine weitere Bank vor Gericht gezogen. In diesem Fall aufgrund Negativzinsen für Kontokorrentkonten.
Die Volksbank Reutlingen eG wollte Negativzinsen für Kontokorrentkonten erheben. Das Kreditinstitut führte in einem Preisaushang (Stand: 17.05.2017) einen Negativzins von 0,5 Prozent auf Guthaben bei Girokonten an. Dieser sollte bereits ab dem ersten Euro greifen. Auf Druck von Verbraucherschützern und Medien hat die Bank den Preisaushang zwar mittlerweile geändert und das entsprechende Verwahrentgelt zurückgenommen. In einem offenen Brief (Stand: 28.06.2017) schließt der Vorstand derartige Regelungen zu Minuszinsen für die Zukunft jedoch nicht aus.
„Diesen Punkt greifen wir rechtlich an“, so Schultz, „denn wir sind der Ansicht, dass im Falle von Negativzinsen für gebührenpflichtige Kontomodelle eine doppelte Bepreisung vorläge“. Die Verwaltung von Einlagen gehört zu den vertraglichen und gesetzlichen Pflichten von Banken und Sparkassen im Rahmen eines Girokontovertrages. Damit darf der Kunde im Hinblick auf das Kontoführungsentgelt davon ausgehen, dass kein weiteres Entgelt für die Verwaltung oder Verwahrung von Einlagen berechnet wird. „Außerdem ist nicht klar, für wen diese Preisregelungen gelten sollten: nur für Neukunden oder auch für Bestandskunden?“, so Schultz.
Nachdem eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Sachsen mittlerweile Klage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht. Für die Marktwächter wurde mit dieser kreativen Preispolitik eine Grenze überschritten, so dass jetzt das Landgericht Tübingen über die Zulässigkeit des eingeführten Negativzinses entscheiden muss.
Laut einer Umfrage von Marktwächter und der Verbaucherzentrale Sachsen e.V. sind Dreiviertel der Deutschen gewillt die Bank zu wechseln, sollte ihre Hausbank Negativzinsen erheben.
„Die Umfrage zeigt, dass eine klare Mehrheit der Verbraucher Negativzinsen für ihr Girokonto nicht hinnehmen und die Bank oder Sparkasse dann wahrscheinlich wechseln würde“, sagt Kerstin Schultz, Teamleiterin beim Marktwächter Finanzen in der Verbraucherzentrale Sachsen. Für 59 Prozent der Befragten wäre ein Wechsel des Kreditinstitutes in diesem Falle „sehr wahrscheinlich“, für weitere 15 Prozent immerhin noch „eher wahrscheinlich“. Diese Einschätzung ist für die Altersgruppen von 18 bis 69 Jahren annähernd gleich, lediglich bei Verbrauchern ab 70 Jahren und älter liegt der Wert etwas geringer.
(Titelbild: unsplash)
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