Ein Goldverbot auf Reisen? Ein Komitee im Europäischen Parlament will, dass die Bestimmungen von Bargeld und Wertsachen auf Reisen im Zuge der Terrorgefahr weiter verschärft werden. Neu ist die Einstufung von Gold zu Bargeld.

Bereits im Frühling berichteten wir über das Vorhaben der Europäischen Union den Besitz von Bargeld und Vermögen auf Reisen einzuschränken. Die Konfiszierung von Bargeld, Edelmetallen oder Handys bei Einreise in die EU ist dem Zoll schon beim Anfangsverdacht gestattet. Eine neue Form vom Goldverbot drohte. Nun folgt einer weiterer Vorstoß. Ein neuer Gesetzesentwurf wurde dem Parlament vorgelegt. Sein Inhalt ist noch deutlicher.

Goldverbot bei Einreise?

Barbeträge die mehr als 10.000 Euro vorweisen, müssen bei Einreise in die EU deklariert werden. Ist der Barbetrag höher, darf er konfisziert werden. Das Komitee für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (kurz LIBE) plant nun eine Erweiterung der First Cash Control Regulation aus dem Jahr 2005. Geht es nach dem Komitee sollte auch konfisziert werden, wenn der Betrag selbst unter 10.000 Euro liegt. Auch der Begriff Bargeld wird erweitert. Edelmetalle, Schmuck oder Prepaid-Karten sollen auch als „Cash“ angesehen werden. Haben alles mitgeführte „Cash“, also Bargeld, Goldschmuck oder anonyme Kreditkarten, einen Gesamtwert von über 10.000 Euro, muss der Reisende dies von alleine angeben. Es droht ein willkürliches Bargeld- und Goldverbot sollte man beim geschulten Zöllner den Anfangsverdacht von terroristischen Aktivitäten wecken. 30 Tage soll das Cash verwahrt werden dürfen. Dann dürfte der Terrorverdacht erst einmal abgeklungen sein.

Warum das Komitee eine willkürliche Obergrenze für Barmittel einführen möchte, ist trivial. EU-Staaten hätten kürzlich berichtet, dass IS-Terroristen auch mit Bargeld unterhalb 10.000 Euro in die EU eingereist seien, um Kontrollen zu vermeiden. Dies ist tatsächlich das Argument des sehr gut bezahlten Komitees. Was also tun, um diesen genialen Trick zu durchschauen? Besser direkt nach Augenmaß kontrollieren und konfiszieren. Im Kampf gegen Terror ist in der EU jeder Geniestreich vonnöten. Besonders solche, die auch der allgemeinen Bargeldabschaffung dienen können.

Gold wird zu Bargeld

Auszug aus dem Gesetzesentwurf:

Um zu verhindern, dass die Erträge aus Straftaten wieder in die Wirtschaft gelangen oder dass Geld zur Finanzierung illegaler Aktivitäten verwendet wird, stimmten die Abgeordneten zu:

Die Abgeordneten forderten die EU-Kommission außerdem auf, Rechtsvorschriften auszuarbeiten, um eine einheitliche Strafregelung für Bargeldkontrollen in den Mitgliedstaaten zu erreichen und die Möglichkeit der Einrichtung einer EU-Finanzmeldestelle bis 2019 zu prüfen.

Komitee-Mitglied Mady Delvaux: „Große Summen an Bargeld, seien es Banknoten oder Goldbarren, werden oft für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwendet. Mit dieser Rechtsvorschrift geben wir unseren Behörden die Instrumente an die Hand, die sie benötigen, um ihren Kampf gegen diese Verbrechen zu verbessern. Zentraler Punkt ist der schnelle Zugriff auf alle Informationen, die sie für ihre Ermittlungen benötigen. Wir fordern daher, dass ihre Systeme für den Datenaustausch miteinander verbunden werden, und wir wiederholen unsere Forderung nach einer EU Financial Intelligence Unit“.

Der Gesetzentwurf wurde am Montagabend mit 55 gegen 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Zoll überfordert

Wie effektiv der Zoll bei Verdachtsfällen ist, zeigt der aktuelle Artikel des SpiegelTausende Geldwäsche-Meldungen stauen sich beim Zoll“. Dieser berichtet, dass von 29.000 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche nur 4.000 Anzeigen zur Bearbeitung an Staatsanwaltschaften oder Finanzbehörden weitergegeben wurden. Das ist eine sicherheitspolitische Katastrophe“, sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler. „Damit ist die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nahezu komplett vor die Wand gefahren worden.“

Der Journalist Norbert Häring kommentiert auf seinem Blog dazu: „Dass es der Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche dient, wenn man diese überlastete Stelle nun auch noch mit Tausenden Meldungen über Bargeldbewegungen im einstelligen Tausenderbereich zuschüttet, erschließt sich nicht jedem. Ebensowenig erschließt sich, warum man Bargeldnutzung als Indiz für die Erkennung weiterer Terrorverdächtiger hinzuziehen muss, wo doch praktisch alle Terroristen der letzten Zeit den Behörden einschlägig bekannt waren, diese sich aber unfähig zeigten, sie am Begehen der Taten zu hindern.“

Vermögensfluss angeben

Noch wurde der Gesetzesentwurf vom Parlament nicht als Gesetz verabschiedet. Der Text muss noch vom gesamten Parlament gebilligt werden, bevor die Abgeordneten mit den EU-Regierungen über die Gesetzgebung verhandeln können. Sollte es aber tatsächlich so weit sein, müsste man sich beim Urlaub in die Schweiz oder der Rückreise von der eigenen Hochzeit in Indien schon vorher sicher sein, wie viel Bargeld oder Goldschmuck man mit sich führen möchte und die Erklärung wo es herkommt. Es droht ein persönliches Goldverbot, ebenso wie das Drängen auf bargeldloses Bezahlen. Jeder Tourist könnte mit seinem Besitz willkürlich zum Terroristen gemacht werden. Das würde bereits im Vorfeld zur Unsicherheit führen. Der Vermögensfluss würde sich weiter digitalisieren und seine Anonymität verlieren.

Der Kampf gegen den Terror soll von Experten geführt werden und für das Wohl der Allgemeinheit muss nicht jeder Zug nachvollziehbar sein. Jedoch sollte auch nicht jeder Terror-Laie, auch wenn er in einem Parlament sitzt, eine Willkür lostreten, die jeden Zöllner zum Sheriff macht.

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