Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit wachsen im siebten Jahr in Folge. 2017 ergab sich ein Überschuss von 5,5 Milliarden Euro. Die Stimmen nach einer Beitragssenkung der Arbeitslosenversicherung werden lauter. Aber (noch) nicht gehört.

Das Jahr 2017 war für die Arbeitsagentur besser als erwartet. Im Oktober wurde noch von 4,7 Milliarden Euro Überschuss ausgegangen. Zum Jahresende kam man auf 800 Millionen Euro mehr. Seit Jahren wachsen die Rücklagen. Folglich wird eine Beitragssenkung gefordert. Bleibt es bei den aktuellen drei Prozent, würde das gesamte Polster der finanziellen Rücklagen bis 2019 auf 24,3 Milliarden anwachsen, so tagesschau.de

Kommt eine Beitragssenkung?

„Wir stellen uns auf eine Beitragssenkung ein. Das haben wir schon die ganze Zeit gesagt“, sagte der Vorstandschef der Bundesagentur, Detlef Scheele, zur dpa. Gleichzeitig denkt er aber auch an die Möglichkeit den Beitrag wieder zu erhöhen: „Wir sind mit einer Beitragssenkung einverstanden. Es wäre aber schön, Einvernehmen zu erzielen, wann es wieder anders wird.“ Bundesagentur-Verwaltungsratsmitglied Peter Clever stellt eine Beitragssenkung von 0,3 Prozent für 2019 in Aussicht. Zu wenig sagt der Bund der Steuerzahler. Der Verband fordert die Politik auf den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung spürbar zu senken und zwar von 3 auf 2,5 Prozent.

Damit könnten die Beitragszahler – Arbeitnehmer und Unternehmen – um mehr als fünf Milliarden Euro entlastet werden, so der Verband. „Das kann der Bundestag schon jetzt entscheiden. Die Abgeordneten müssen nicht warten, bis wir irgendwann eine neue Regierung haben“, betont der Bund der Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel. „Die überfällige Entlastung der Beitragszahler darf nicht länger hinausgezögert werden. Der Beitragssatz muss runter!“

Vor allem Geringverdiener würden von einer Beitragssatzsenkung stark profitieren, zumal die Gesamtbelastung der gesetzlich Versicherten weiterhin rund 40 Prozent des Bruttolohns beträgt.

Verband fordert Neuregulierung

„Die Arbeitslosenversicherung ist kein Spielball der Politik und keine Sparkasse zu Lasten der Beitragszahler“, kritisiert Holznagel. Der Verband vermutet, dass im vergangenem Jahr weniger als 50 Prozent der Beitragseinnahmen zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes verwendet wurden. „Dieses Missverhältnis, das dem Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung völlig widerspricht, halte ich für inakzeptabel!“ und fordert eine rechtliche Handhabung wie bei der Rentenkasse. Diese zwingt die Politik zur Beitragssenkung, wenn die Rücklage der Rentenversicherung das 1,5-fache der monatlichen Ausgaben übersteigt.

Die positive Finanzlage der Arbeitsagentur wird mit dem Rückgang der Arbeitslosen und somit steigenden Beitragszahlungen sowie mit dem wirtschaftlichen Aufschwung begründet.

(Titelbild: Max Pixel)

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