Aktuelle Korrektur – Die Absenkung auf Euro 2000.- ist geplant

Anonyme Barzahlung auf 10.000 Euro beschränkt

Die Höhe der anonyme Barzahlung wird im Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche auf 10.000 Euro gesenkt. Am 15.Dezember 2016 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen einen Referentenentwurf zur Verschärfung des Geldwäschegesetzes. Dieses soll bewirken, dass der Freibetrag für meldepflichtige Bargeschäfte herabgesetzt wird. Das Gesetz dient der Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2015/849) sowie der Durchführung der Geldtransferverordnung (VO (EU) 2015/847). Bis zum 26. Juni 2017 soll das Gesetz von der Bundesregierung verabschiedet werden.

Geldwäsche wird bekämpft

Konnten Anleger bislang bis 15.000 Euro anonym und in bar Edelmetall erwerben, wird die anonyme Barzahlung nach dem neuen Gesetz nur noch bis 10.000 Euro möglich sein. Ab einem höheren Betrag müssen sie sich spätestens ab Mitte 2017 mit ihren Personalien ausweisen.

Kernpunkte des Entwurfs zum Thema sind:

Hier geht es zum kompletten Entwurf zum Thema Anonyme Barzahlung